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Den Gesundheitsschutz aufpäppeln
28.10.08Wer nicht in eine private Krankenkasse wechseln kann oder will, aber dennoch erstklassig medizinisch versorgt werden möchte, sollte sich die Leistungen privater Krankenzusatzversicherungen einmal genauer ansehen.
In Deutschland regiert der Rotstift: Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) müssen seit Jahren zusehen, wie der einstige Klassenprimus unter den Wohlfahrtsstaaten immer mehr Leistungen der medizinischen Versorgung auf die Streichliste gesetzt hat. Hohe Kosten und zunehmende Lebenserwartung haben hierzulande zu großen Umwälzungen im Gesundheitssystem geführt: Viele Arzneien sind selbst zu zahlen, der Kassenzuschuss für Brillen ist abgeschafft, die Praxisgebühr eingeführt, das Krankengeld gekürzt und Generika nehmen den Platz von Original-Medikamenten ein.
Der neue Gesundheitsfonds wird die gesetzliche Krankenversicherung für viele Menschen vermutlich noch teurer machen. Und bei Extrawünschen müssen GKV-Patienten schon heute teils tief ins eigene Portmonee greifen. Doch nicht alle werden deshalb in der Lage oder willens sein, in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
"Zusatzpolicen sind vor allem für diejenigen Bürger interessant, die sich in Zukunft vor möglicherweise hohen Rechnungen durch bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Chefarzt-Operationen oder Zahnimplantate absichern und ihren Schutz abrunden wollen", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) gegenüber Aspect Online. Dennoch solle man vorher prüfen, welche Versicherung man wirklich brauche. Die Versicherer nehmen außerdem noch lange nicht jeden. Die private Krankenzusatzversicherung führt nämlich die obligatorische Gesundheitsprüfung durch, bei der jeder Antragsteller ehrliche Angaben machen muss.
- Krankenhauszusatzversicherung
GKV-Patienten kommen in der Klinik meist in ein Mehrbettzimmer. Wer es vorzieht, im Ein- oder Zweibettzimmer zu genesen, der lässt die Krankenhauszusatzversicherung die höheren Kosten finanzieren. Sie übernimmt zudem das Honorar für eine Chefarztbehandlung, die mitunter recht teuer ausfallen kann. "Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass die Kosten für den Chefarzt auch über den 3,5-fachen Höchstsatz hinaus gezahlt werden und dass der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet", sagt Bianca Boss. So könne er Ihnen auch in den ersten drei Jahren nicht kündigen.
- Zahnzusatzversicherung
Die GKV zahlt für Zahnersatz einen Zuschuss für die Regelversorgung mit einfachen Kronen, Brücken oder Prothesen. Der eigene Zahnschutz lässt sich mittels Zusatzpolice kräftig aufpolieren: Damit teure Dentalleistungen etwa mit Gold- und Keramikkronen, Implantaten oder Inlays keine Löcher ins Budget fräsen, werden diese auf Wunsch anteilig von der privaten Zusatzversicherung übernommen. In Kombination mit den GKV-Zuschüssen wird dann zumindest ein Großteil der Gesamtkosten erstattet.
Interessenten einer Zahnzusatzversicherung sollten bei den Gesellschaften prüfen, ob Implantate und Inlays zum Zahnersatz gehören und die Anzahl der Implantate pro Kiefer beschränkt ist. Auch ist nicht unwichtig, ob Zahnarzthonorare mindestens bis zum Höchstbetrag der Gebührenordnung für Zahnärzte (3,5-facher Satz) übernommen oder nur bis zum Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz). Die Entschädigungshöhe kann zudem in den Anfangsjahren niedriger sein und erst später angehoben werden.
- Krankentagegeldversicherung
Wenn ein Arbeitnehmer krank wird, hat er Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach bekommt er Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Als Faustformel kann man sich merken, dass dies 70 Prozent des Bruttoeinkommens oder maximal 90 Prozent des Nettoentgeltes entspricht. Das sind derzeit höchstens 84 Euro pro Tag (2.520 Euro im Monat).
Dieses Krankengeld reduziert sich zudem noch um die Arbeitnehmer-Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Besonders schmerzhaft sind die Einkommenseinbußen, wenn der Verdienst über der aktuellen GKV-Beitragsbemessungsgrenze von 43.200 Euro liegt. Die GKV zahlt Krankengeld für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren aufgrund der gleichen Krankheit. Die private Krankentagegeldversicherung hingegen kennt bei der Zahlung eines vereinbarten Tagessatzes keine Befristung.
Selbstständige und Freiberufler können entweder gesetzliches Krankengeld durch freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung beziehen oder eine Krankentagegeldversicherung bei einem privaten Krankenversicherer abschließen. Selbst in dieser Gruppe gibt es oft zwischen dem Krankentagegeld und dem tatsächlichen Einkommen eine Lücke bei der Finanzierung.
Ab 1. Januar 2009 kommt es zu Änderungen bei den freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen: Werden diese krank, sieht das Gesetz vor, dass die Krankenkasse kein Krankengeld mehr zahlt. Geplant ist, dass nur diejenigen einen Krankengeldanspruch erhalten, die sich für die Wahltarife entscheiden. Dann ist man jedoch für einen längeren Zeitraum an die Kasse gebunden.
Sollte man später statt arbeits- sogar berufsunfähig werden, stellt der Versicherer die Leistungen nach drei Monaten ein. Für diesen Fall sollte jeder mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt haben.
- Krankenhaustagegeldversicherung
Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt Patienten, die ins Krankenhaus müssen, pro Tag den jeweiligen vereinbarten Betrag. So können zusätzliche Kosten wie die Zuzahlungen fürs Krankenhaus abgedeckt werden. Diese Kosten sind aber laut BdV überschaubar. Verdienstausfälle lassen sich damit nicht kompensieren. "Mit einer Krankentagegeldversicherung ist man deutlich besser versorgt. Die zahlt sogar, wenn Sie krank zu Hause sind", so BdV-Sprecherin Boss.
- Ambulante Zusatzversicherung
Wer als gesetzlich Versicherter im ambulanten Bereich wie ein Privatpatient behandelt werden will, ist mindestens drei Jahre an den jeweiligen Versicherer gebunden. Mit der Krankenkasse wird dann ein Kostenerstattungsmodell vereinbart. Es werden unterschiedlichste Versicherungspakete angeboten, die ein Bündel mit Leistungen schnüren. Die beinhalten dann Bereiche wie Heilpraktiker, Sehhilfen oder Naturheilverfahren.
Mit dieser Police kann einen der Arzt wie einen Privatpatienten behandeln und schickt dem Patienten eine Rechnung, die der Kasse vorgelegt wird. "Die übernimmt den Kassenanteil und streicht Verwaltungskosten und zehn Euro Praxisgebühr ein. Was dann übrig bleibt, rechnen Sie mit Ihrer privaten Zusatzversicherung ab", sagt Bianca Boss.
- Auslandskrankenversicherung
Eine Auslandskrankenversicherung gehört ins Gepäck, wenn es auf Reisen geht. Denn bei Krankheitsfall oder Unfall außerhalb von Deutschland reicht der Schutz der Gesetzlichen oft nicht aus. Die Policen der Auslandskrankenversicherungen decken ambulante und stationäre Heilbehandlungen im Ausland ab. Auch medizinische notwendige Rücktransporte sind enthalten. Der Umfang der Leistung ist im Gastland nicht selten deutlich reduzierter als hierzulande, so dass Patienten ohne Auslandskrankenversicherung teils saftige Arztrechnungen blühen können.
- Erst vergleichen, dann Vertrag abschließen
Wer bereits eine private Krankenzusatzversicherung hat, kann diese zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Oft ist das allerdings erst nach bis zu drei Jahren möglich. Ihr Schreiben muss drei Monate vorher beim Versicherer eintreffen. Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, ohne dass sich die Leistungen verbessern, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Unser Ratschlag: Erst kündigen, wenn die Annahme des neuen Vertrages gewährleistet ist.
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