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Depotgebühren auch 2009 noch absetzbar
26.01.09Unter Umständen sind Depotgebühren auch 2009 noch absetzbar. Worauf Sie dabei achten müssen.
Mit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 können Sparer ihre Werbungskosten in Zusammenhang mit Kapitalerträgen steuerlich nicht mehr absetzen. Mit dem Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Alleinerziehende und 1602 Euro für Verheiratete sind zukünftig alle Kosten bei der Abgeltungssteuer berücksichtigt.
Etwas anderes gilt einem Bericht von steuertipps.de zufolge, wenn Depotgebühren etwa von Ihrem Online Broker und andere im Zusammenhang mit der Konto- und Depotführung regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen für das Jahr 2008 erst im Januar 2009 berechnet werden.
Die Finanzverwaltung zeigt sich kulant und erkennt derartige Aufwendungen noch in der Steuererklärung 2008 an, wenn sie bis zum 31. Januar 2009 abgebucht werden (BMF-Schreiben vom 15. August 2008, IV C 1 - S 2000/07/00009).
Diese Regelung gilt jedoch nur für regelmäßig wiederkehrende Kosten, sodass einmalige Anschaffungen und Ausgaben - wie zum Beispiel für den Kauf eines Fachbuches - nicht unter die Ausnahmeregelung fallen.
ddp

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