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Die größten Fallen bei Versicherungen für Immobilien

23.06.08

Der Schutz der eigenen Immobilie ist der wichtigste Versicherungsschutz überhaupt. Denn wird das Haus oder die Wohnung bei einem Unglück zerstört, brennt das Gebäude aus oder wird durch Wasser beschädigt, kann der Schaden schnell einige 100.000 Euro ausmachen.

Und kaum jemand dürfte in der Lage sein, einen solchen Schaden aus dem Ersparten zu begleichen. Deshalb sollte der Schutz optimal sein.

Zunächst einmal ist es wichtig, sich gegen Elementarschäden abzusichern - oft ist ein solcher Schutz nicht inbegriffen. Aber mit der Elementarschaden-Versicherung besteht Schutz gegen besonders schadenträchtige Naturgewalten wie Schneelast, Überschwemmung, Erdrutsch oder Lawinen, die nicht selten einen Totalschaden zur Folge haben.

Naturgemäß ist ein solcher Schutz dort kaum zu bekommen, wo regelmäßig Elementarschäden zu erwarten sind - etwa in Flussnähe. Trotzdem sollte auf den Schutz nicht leichtfertig verzichtet und notfalls ein Prämienzuschlag in Kauf genommen werden. Außerdem sollte der Versicherungsschutz auf Vollständigkeit geprüft werden. Wichtig ist es zum Beispiel, den Versicherungsschutz für Nebengebäude, Terrassenüberdachungen und weiteres Zubehör zu klären.

Unterversicherung vermeiden

Natürlich sollte darauf geachtet werden, dass keine Unterversicherung auftritt. Die Versicherungssumme muss so gewählt sein, dass bei einem Totalschaden ausreichend Geld fließt, um ein vergleichbares Gebäude wieder aufzubauen. Wichtig ist es deshalb, die Versicherungssumme regelmäßig anzupassen. Am einfachsten ist das mit einer gleitenden Neuwertversicherung, die die allgemeinen Kostensteigerungen berücksichtigt und bei einem Schaden auch finanziell ausgleicht.

Wer eine Immobilie kauft, sollte bestehenden Versicherungsschutz, der beim Kauf zunächst einmal immer auf den Erwerber übergeht, nicht vorschnell kündigen. Denn oft bieten Altverträge gute Konditionen und einen umfassenden Versicherungsschutz.

Allerdings sollte man sich unbedingt einen Überblick verschaffen, welche Versicherungsbedingungen gelten. Denn das Oberlandesgericht Celle (AZ: 8 U 1/07) entschied kürzlich, dass der Käufer diese Bedingungen gegen sich gelten lassen muss, auch wenn sie nachteilig für ihn sind. In dem Fall hatte der Mann in einem gekauften Gebäude die Wasserleitungen nicht entleert, sodass es bereits vor der Nutzung zu einem Wasserschaden kam. Die Versicherungsbedingungen der mitgekauften Police sahen aber vor, dass bei leerstehenden Gebäuden alle wasserführenden Rohre zu entleeren sind - damit musste die Versicherung nicht zahlen.

Verhaltensregeln beachten

Wer eine Versicherung abgeschlossen hat, sollte einige Verhaltensregeln beachten, damit der Versicherungsschutz im Ernstfall nicht entfällt. Ganz besonders wichtig: Schäden müssen immer unverzüglich gemeldet werden. Wer das nicht tut, riskiert den Versicherungsschutz, wie etwa das Ehepaar, das vor dem Amtsgericht Wuppertal (AZ: 39 C 557/ 06) gegen seine Versicherung geklagt hatte. Die Eheleute hatten vergessen, einen Außenwasserhahn abzusperren. Nachts platzte der daran befindliche Schlauch ab und der Keller lief knöcheltief voller Wasser. Nachdem das Ehepaar zunächst versucht hatte, den Schaden zu beseitigen, meldeten sie sich zwei Wochen später bei ihrem Gebäudeversicherer und wollten die Kosten für die notwendigen Malerarbeiten ersetzt bekommen. Der Fall ging vor Gericht und dort verlor das Ehepaar, weil es den Schaden nicht rechtzeitig gemeldet hatte. 14 Tage waren den Richtern eindeutig zu lang.

Außerdem darf der Versicherte den Schaden nicht grob fahrlässig verursacht haben: Wer im Sommer beispielsweise den Grill unbeaufsichtigt lässt und das Haus in Flammen setzt, muss auch damit rechnen, dass die Versicherung nicht zahlt. Wer sein Haus oder seine Wohnung schützen will, muss auch daran denken, dass die Gebäudeversicherung nur das Gebäude selbst und fest damit verbundene Gegenstände wie den Teppichboden schützt: Die Einrichtung selbst ist nicht geschützt, sondern muss durch eine Hausratpolice versichert werden.

(Quelle: ddp)