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Die Liebe zählt nicht nur allein
5.11.08Die "wilde Ehe" ist längst salonfähig. Wie sich unverheiratete Partner jetzt am besten finanziell absichern.
Immer weniger „trauen“ sich in Deutschland: Im Jahr 2008 gab es laut dem Statistischen Bundesamt 388.451 Eheschließungen, 1998 waren es noch 417.420 gewesen. Die eheähnliche Gemeinschaft hingegen wird zusehends beliebter. Im Jahr 2007 zählte man rund 2,4 Millionen Bürger, die hierzulande ohne offizielles „Ja“-Wort liiert sind – ca. ein Drittel mehr als noch 1996.
Die Münchner Rechtsanwältin Dr. Beate Wernitznig, deren Kanzlei auf Ehe- und Familienrecht und auf das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften spezialisiert ist, definiert nichteheliche Lebensgemeinschaften als „heterosexuelle Beziehung, die auf unbestimmte Dauer angelegt ist“. Demnach müssen Partner zumindest die Wochenenden in einer gemeinsamen Wohnung verbringen.
Die Juristin empfiehlt unverheirateten Paaren: „Risiken und Versorgungslücken vermeiden!“. Denn gegenüber der regulären Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaften (bei gleichgeschlechtlichen Paaren) sind eheähnliche Partnerschaften gesetzlich oft im Nachteil. Das fängt beim Kindergeld an, auf das Eltern ohne Trauschein nur zur Hälfte Anspruch haben, und hört beim Fiskus auf, der die Partner in wilden Ehen nicht wie Ehepaare mit dem Splittingtarif begünstigt, sondern wie Alleinstehende einzeln veranlagt werden.
Partner, die nicht in den Hafen der Ehe einlaufen wollen, sollten frühzeitig Vorkehrungen für turbulente Phasen treffen. Dazu gehört unter anderem, dass man Folgen einer Trennung abmildert, denn im Gegensatz zu Verheirateten haben eheähnliche Lebensgemeinschaften etwa kaum Ansprüche auf gegenseitige Unterhaltszahlungen. Und selbst wenn die Beziehung hervorragend läuft, tut Vorsorge not. Sie kann beispielsweise darin bestehen, geeignete Versicherungen abzuschließen, um mögliche Härtefälle abzumildern.
- Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung soll Hinterbliebene absichern, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Mit der Versicherungsgesellschaft wird eine Versicherungssumme sowie eine bestimmte Laufzeit vereinbart und die Auszahlung wird ausschließlich im Todesfall fällig. Jeder kann begünstigt werden: Angehörige, Freunde oder eben Partner bzw. Partnerin. Dabei spielt es keine Rolle, ob man verheiratet ist oder nicht.
- Private Haftpflichtversicherung
Sie ist für jeden die mitunter wichtigste private Versicherung und für das ganze Leben notwendig. Schließlich übernimmt sie den Schadenersatz, wenn man jemanden verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt. Da lässt es sich clever sparen, weil die Mehrheit der Versicherer einen Paartarif anbietet. Dabei ist es unerheblich, ob man sich in einer regulären oder wilden Ehe befindet. Machen Sie umgehend den Vergleich und finden Sie heraus, welche private Haftpflichtversicherung auch den eigenen Partner günstig mitversichert!
- Kfz-Versicherung
Eine Kfz-Versicherung ist obligatorisch für jeden Fahrzeug-Halter. Doch bei Leistung und Tarif gibt es große Unterschiede. Vor allem durch die häufigen Änderungen bei den Regional- und Typklassen können die Geldbeutel der Autofahrer belastet werden, wenn man vorher nicht richtig vergleicht. Eine Möglichkeit die eigene Prämie zu senken: Wenn das Fahrzeug von einem Paar (verheiratet oder unverheiratet) genutzt wird, räumen ihnen die Gesellschaften in der Regel Rabatte ein. In unserer Datenbank können Sie einen Vergleich durchrechnen. Finden Sie bis zum 30.11. (letzter Termin für einen Wechsel!) eine günstige Kfz-Versicherung!
- Hausratversicherung
Feuer, Wasser, Sturm: All das kann Haushaltsgegenständen wie Möbel, Elektronik und Kleidung schwer zusetzen. Einen finanziellen Schutzschirm bietet die Hausratversicherung. Um also beispielsweise nach einem Unwetter nicht im Regen zu stehen, kann das gemeinsame Interieur von Paaren somit sinnvoll abgesichert werden.
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