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Berufsunfähigkeit

Die richtigen Versicherungen für Auszubildende

11.10.10

Ob im ersten, zweiten oder dritten Lehrjahr: Längst nicht alle Auszubildende haben sich um notwendige Versicherungen und sinnvolle Vorsorge gekümmert. Ist ja auch ein trockenes und für Einsteiger oft verwirrendes Thema. Wir lichten die Nebel und zeigen, was wirklich notwendig ist.

Die Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Sie tritt für Personen- oder Sachschäden ein, die der Versicherte verursacht hat. Bei der kaputten Brille hält sich ein Schaden in Grenzen, wenn Menschen verletzt werden, sieht das schon anders aus. Deshalb ist die Privathaftpflichtversicherung ein Muss. Die meisten Azubis brauchen sich darüber aber wenig Gedanken zu machen: Sie sind während ihrer ersten Ausbildung über die Eltern mitversichert. Wer schon 18 Jahre alt ist, sollte vorsichtshalber einen Blick in den Vertrag werfen, denn manche Versicherer schließen die Kinder nur bis zur Volljährigkeit mit ein. Nach der Ausbildung, nach einer Heirat oder mit spätestens 25 oder 30 Jahren endet - je nach Gesellschaft – der Versicherungsschutz über die Familie. Achtung: Für Hund und Pferd muss jederzeit eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden – egal ob Azubi oder nicht.

Viele Klamotten im Kleiderschrank, eine hochwertige Küchenzeile oder wertvolle Musikinstrumente. Azubis, die in den eigenen vier Wänden wohnen, sollten über eine Hausratversicherung nachdenken. Wenn es brennt, zum Wasserschaden oder Einbruch kommt, ersetzt die Hausratversicherung die gestohlenen oder beschädigten Dinge zum Neuwert. Der jährliche Versicherungsbeitrag wird dabei meist nach den bewohnten Quadratmetern berechnet. Sinnvoll ist es, vor dem Abschluss einer Hausratversicherung gut abzuwägen: Sie rechnet sich nur dann, wenn das Inventar, inklusive Notebook, Handy und Kleidung so wertvoll ist, dass man es nicht ohne weiteres ersetzen bzw. darauf verzichten könnte. Ein Fahrrad kann fast immer mitversichert werden. Oft wird als zusätzliche Option außerdem eine Glasversicherung angeboten. Die lohnt sich aber "allenfalls bei großflächigen Fenstern oder Wintergärten", meint auch der Bund der Versicherten. Wer noch bei seinen Eltern wohnt bzw. im Ausbildungswohnheim, kann sich freuen: Sofern die Eltern eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, ist das Inventar der Kinder während der ersten Ausbildung meistens mitversichert.

Eigenes Auto? Dann ist zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Ohne kann man das Auto gar nicht erst anmelden. Ob zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll ist, hängt in erster Linie vom Wert des Autos ab. Eine Kiste mit zehn Jahren oder mehr auf dem Buckel braucht oft nur eine Haftpflicht. Mit einer Teilkaskoversicherung sind unter anderem auch Wild- und Hagelschäden und Marderbiss versichert. Unser Vergleichsrechner zur Kfz-Versicherung zeigt, was eine günstige Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung kosten würde. Die Kfz-Versicherung kann übrigens wesentlich günstiger werden, wenn das Auto als Zweitwagen der Eltern angemeldet wird.

Gesund bleiben – und für den Ernstfall vorsorgen


Ein schwerer Arbeitsunfall auf der Baustelle oder im Betrieb. Das ist selten, aber wenn es doch passiert hilft die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn vom Staat gibt es erst nach fünf Beitragsjahren eine Erwerbsminderungsrente – und die reicht nicht zum Leben. Auch wenn gerade für junge Menschen das Thema Berufsunfähigkeit noch sehr weit in der Ferne liegt, ist unser Tipp: So früh wie möglich abschließen. Dann sind die Beiträge niedrig. Und auch wenn man später in einen anderen Beruf mit viel höherem Risiko wechselt, zum Beispiel als Dachdecker, bleibt der Beitragssatz erhalten.

Die Unfallversicherung ist übrigens keine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Zwar zahlt die Versicherung ab einen Invaliditätsgrad von einem Prozent einen Einmalbetrag, der zum Beispiel für Umbauten teilweise notwendig gebraucht wird. Mit dem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit durch schwere Krankheiten von Psyche oder Körper berufsunfähig zu werden jedoch stark an.

Die Krankenversicherung ist natürlich ebenso Pflicht. Azubis brauchen sich darüber aber keine Gedanken zu machen, sie sind über den Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.

Ein glänzendes Lächeln kann jedoch trotz gesetzlicher Krankenversicherung teuer werden. Für Basisbehandlungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss. Wer sich damit nicht zufrieden geben will und auf hochwertigen Zahnersatz Wert legt, schließt eine Krankenzusatzversicherung ab. Einige Anbieter bauen noch einen Zusatzbaustein ein, der besonders auf Azubis und Studenten zugeschnitten ist – ein sogenanntes Optionsrecht. Wer den Vertrag heute abschließt, erhält das Recht innerhalb einer bestimmten Frist (zum Beispiel zehn Jahre) ohne erneute Gesundheitsfragen in die private Krankenvollversicherung zu wechseln. Das klingt unspektakulär. Doch wer nach den ersten Arbeitsjahren über die Entgeltgrenze rutscht und eigentlich in die Private wechseln könnte, hat vielleicht schon ein Unfall hinter sich oder eine Allergie bekommen. Damit besteht er dann nicht mehr die Gesundheitsprüfung bei einem Neuantrag oder müsste Zuschläge in Kauf nehmen.

Im Urlaub ganz entspannt am Strand liegen, so sollte es sein. Wer im Urlaub krank wird, hat allerdings oft Ärger: In vielen Ländern gelten die Auslandsreisekrankenscheine der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht. Wer sicher sein will, dass die Behandlung bezahlt wird und im Notfall auch ein Rücktransport drin ist, schließt besser eine Auslandskrankenversicherung ab.

Wer die Gegenwart abgesichert hat, sollte sich nach einem Blick in den Geldbeutel Gedanken über die Zukunft machen. Die gesetzliche Rente reicht schon lange nicht mehr aus und selbst wer eine Riester-Rente abgeschlossen hat, wird sich im Alter einschränken müssen, wenn er nicht heute noch mehr tut. Hier gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, je nach eigener Risikofreude und individuellen Lebensplanungen. Vor allem wer schon jungen Jahren sesshaft werden will, kann sein Geld durch Bausparen anlegen, und später eine Eigentumswohnung kaufen oder ein Haus bauen. Dann ist als Rentner keine Miete fällig.

Kindergeld durch Betriebsrente retten

Steht die Zukunft völlig offen, ist die betriebliche Altersvorsorge eine Option. Auch schon als Auszubildender hat man ein Recht auf ein entsprechendes Angebot des Arbeitgebers. Ob das Angebot im individuellen Fall auch attraktiv ist, hängt davon ab, welchen Weg der Arbeitgeber wählt – Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung oder Pensionsfonds – und welches Produkt er anbietet. Zumindest Auszubildende, die auch nach der Ausbildung beim jetzigen Arbeitgeber bleiben wollen, sollten sich mit der betrieblichen Altersversorgung auseinandersetzen.

Womöglich retten sie damit sogar ihren Kindergeld-Anspruch. Ab einem eigenen Einkommen von 8.004 Euro gibt es das Kindergeld nämlich nicht mehr. Viele Auszubildende mit einem guten Gehalt überschreiten diese Grenze. "Mit einer Betriebsrente sichern sie sich nicht nur das Kindergeld, sondern sie legen gleichzeitig den Grundstock für eine steuerbegünstigte Altersversorgung", erklärt Siegfried Hischke, Experte für die betriebliche Altersvorsorge bei HDI-Gerling Leben.

Bei einem Gehalt über 800 Euro plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld und vermögenswirksamer Leistungen wird es interessant. In diesem Fall liegt das Einkommen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und aller Pauschalen knapp über der Grenze von 8.004 Euro. Wer jetzt zum Beispiel monatlich 50 Euro vom Bruttolohn nimmt und in eine Betriebsrente steckt, der fällt wieder unter das Limit, denn die Beiträge senken das anzurechnende Einkommen. Und schon gibt es weiter Kindergeld.

Weitere Informationen für Azubis und Studenten hat der Bund der Versicherten in einer Broschüre zusammengestellt.

Niko Hurt