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Berufsunfähigkeit

Dienstunfähigkeitsversicherung: Die Klauseln machen's

31.03.11

Auch einen Beamten kann das Schicksal ereilen, dass er seinen Dienst nicht mehr ausüben kann. Versicherungsschutz gibt es als Einzelvertrag oder zusammen mit einer Risikolebensversicherung.

Bei Dienstunfähigkeit erhalten Beamte bestenfalls 70 Prozent der letzten Bezüge. Jüngere bekommen noch deutlich weniger. Damit stehen sie zwar bedeutend besser als Angestellte, die keinen Cent erhalten, solange sie keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgschlossen haben. Doch auch wer als Beamter nachrechnet, stellt fest: Private Vorsorge tut Not, wenn man bei Dienstunfähigkeit nicht in ein finanzielles Loch fallen will.

Grundsätzlich kann jeder Beamte eine private Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, die ihm eine Rente zahlt, wenn er dem Dienst nicht mehr nachgehen kann. Sie ist vergleichbar mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, aber auf die speziellen Klauseln des Beamtenrechts abgestimmt. Problematisch kann der Abschluss - wie bei anderen Arbeitnehmern - allenfalls sein, wenn Beamte mit Vorerkrankungen belastet sind. Es wird dann oft schwer, eine bezahlbare Police zu bekommen.

Beachten sollte man auch die Altersgrenzen: Die meisten Dienstunfähigkeitsversicherungen bieten lediglich Verträge an, die einen Schutz bis maximal zum 60. Geburtstag anbieten. Besser ist es aber, wenn die Rente im Ernstfall bis zum 65. Geburtstag gezahlt wird.

Auf die Dienstunfähigkeitsklausel kommt es an

Beamte sollten bei der Dienstunfähigkeitsversicherung darauf achten, dass der Vertrag eine echte Dienstunfähigkeitsklausel hat. Denn nur dann ist gewährleistet, dass die Versicherung zahlen muss, wenn der Beamte dienstunfähig ist. Bei einer unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel wird im Vertrag festgelegt, dass nur bei einer Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit eine Rente gezahlt wird.

Mit einer solchen Klausel sind nur Beamte auf Lebenszeit gut abgesichert. Denn Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf werden entlassen und nicht in den Ruhestand versetzt, wenn sie dienstunfähig sind. Damit würde es bei Dienstunfähigkeit keine Leistungen geben.

Bei der unechten Dienstunfähigkeitsklausel wird im Vertrag wie bei jeder anderen Berufsunfähigkeitsversicherung darauf abgestellt, ob der Beamte voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande ist, seinen Beruf auszuüben, und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die der bisherigen Lebensstellung entspricht. Diese Regelung der allgemeinen Berufsunfähigkeitsversicherung wird dann nur analog auf Beamte angewendet, so dass ein Verweisungsrecht besteht.

Kombivertrag nur mit Todesfallschutz

Wer eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen will, hat die Wahl zwischen einer selbstständigen Dienstunfähigkeitsversicherung und einer Dienstunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung. Letztere ist mit einem weiteren Vorsorge-Vertrag gekoppelt: So gibt es Dienstunfähigkeitsversicherungen, die mit einer Risikolebensversicherung gekoppelt sind und in seltenen Fällen auch Policen, an die eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung angehängt sind. Diese sind allerdings wenig empfehlenswert, denn die angehängten Sparverträge führen dazu, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung teuer und unflexibel wird.

Sinnvoll ist dagegen die Verbindung aus Dienstunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung: Hier bekommt man eine gute und meist auch preiswerte Möglichkeit, den Partner oder die Kinder günstig abzusichern. Wer das nicht braucht, der ist mit einer selbstständigen Dienstunfähigkeitsversicherung am besten beraten.

dapd