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Betriebliche Altersvorsorge

Direktversicherungen: Volle Beitragspflicht bei der Krankenkasse

25.11.08

Auf Auszahlungen von Direktversicherungen sind vollständig Beiträge an die Krankenversicherung fällig, selbst wenn ein Teil der Einzahlungen privat geleistet wurde.

Seit Januar 2004 werden auf Leistungen aus einer Direktversicherung Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben. Die entsprechende Regelung wurde jetzt vom Bundessozialgericht (AZ: B 12 KR 6/08 R) unter die Lupe genommen und für verfassungsgemäß erklärt.

 

Es ist dabei völlig unerheblich, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Beiträge für die Direktversicherung gezahlt hat, denn die Leistungen aus dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge sind in der Krankenversicherung für Rentner als Versorgungsbezüge ausnahmslos beitragspflichtig.

 

Der Arbeitgeber hatte für die spätere Klägerin während ihrer Beschäftigung zwei Direktversicherungen abgeschlossen, meldet fachportal-sozialrecht.de. Nach ihrem Ausscheiden aus der Firma hatte die Frau die Verträge privat weitergeführt und nochmal 28.000 Euro eingezahlt. Mindestens auf die privat geleisteten Zahlungen wollte die Klägerin keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlen.

 

 

ddp/tr