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Private Krankenversicherung

DNA-Test zu Info-Zwecken von Krankenversicherung nicht bezahlt

11.05.10

Eine DNA-Analyse, die nur Auskunft über die Wahrscheinlichkeit eines erhöhten Krankheitsrisikos gibt, muss von der privaten Krankenversicherung nicht bezahlt werden

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Nordhorn (Az. 3 C 61/09) hervor. Die DNA-Analyse ermöglichte in dem Fall keine Erkenntnisse zu einer Therapie. Dann muss die private Krankenversicherung die Kosten auch nicht tragen. Das Gericht ging nämlich davon aus, dass dann kein Versicherungsfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vorlag. Denn die Krankenversicherung soll nicht dafür einstehen, wenn Patienten lediglich die Gewissheit über etwaige zukünftige Krankheitswahrscheinlichkeiten haben möchten.

ddp