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Eicheln sind kein Fall für die Haftpflicht
18.10.10Wenn Eicheln oder Kastanien unschöne kleine Dellen im Auto verursachen, haftet dafür nicht der Grundstückseigner. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist trotzdem wichtig, um solche Ansprüche abzuwehren.
Wer sein Auto im Herbst unter einer Eiche abstellt, muss wissen, was er tut. Wie die Huk Coburg Rechtsschutzversicherung mitteilt, ist der Kfz-Halter für Dellen oder Beulen, die herabfallende Früchte hinterlassen, selber zuständig. Diese Ansicht vertreten zumindest das Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 219/08) und das Amtsgericht Potsdam (Az. 20 C 55/09) in ihren Urteilen.
Anders als bei herabfallenden morschen Ästen sei der Besitzer nicht verpflichtet, jemanden vor dieser Gefahr zu schützen. Es liege nun einmal in der Natur der Sache, dass ein Baum im Herbst Früchte träg, dementsprechend handele es sich beim Herabfallen von Eicheln und Kastanien lediglich um ein allgemeines Lebensrisiko. Wollte der Besitzer das ausschließen, müsste er seine Bäume total zurückschneiden. Dies hielten die Gerichte wiederum für nicht zumutbar. Zudem sei es unter ökologischen und naturschützerischen Aspekten auch nicht wünschenswert.
Grundstücksbesitzer entledigen sich übrigens aller Probleme, indem sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftlichtversicherung abschließen. Sie übernimmt auch die Rechtsstreitigkeiten, wenn es darum geht unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Bei der Verkehrssicherungspflicht - dazu gehören die beschriebenen Fälle - dreht es sich immer darum, dass Grundstücksbesitzer mögliche Gefahrenquellen beseitigen oder die Stellen ordentlich absichern oder zumindest kennzeichnen müssen, seien es Baugruben, herabhängende Eiszapfen, wacklige Gehwegplatten. Für Einfamilienhausbesitzer ist der dringend notwendige Schutz übrigens in die private Haftpflichtversicherung eingeschlossen.
Den Autobesitzern als Geschädigten hilft nur die Vollkaskodeckung ihrer Kfz-Versicherung. Es sei denn, es hat Sturm geherrscht (mindestens Windstärke 8). Dann tritt für entstandene Schäden die Teilkasko ein.
tr

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