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Eigentümer haftet nicht für versicherten Wasserschaden
27.09.07Dieses Problem gibt es häufiger in Eigentumswohnanlagen: Die Waschmaschine eines Wohnungseigentümers läuft aus und sorgt für einen Wasserschaden in einer anderen Wohnung.
Die Frage lautet dann: Welche Versicherung muss zahlen? Die Antwort des Bundesgerichtshofs: Zuständig ist die Wohngebäudeversicherung.
Dem Geschädigten steht daneben kein weiterer Anspruch gegen den Miteigentümer als Schadensverursacher zu, weil der Schaden ansonsten doppelt reguliert werden würde.
(Quelle: ddp)

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