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Eigentümer haftet nicht für versicherten Wasserschaden

27.09.07

Dieses Problem gibt es häufiger in Eigentumswohnanlagen: Die Waschmaschine eines Wohnungseigentümers läuft aus und sorgt für einen Wasserschaden in einer anderen Wohnung.

 

Die Frage lautet dann: Welche Versicherung muss zahlen? Die Antwort des Bundesgerichtshofs: Zuständig ist die Wohngebäudeversicherung.

 

Dem Geschädigten steht daneben kein weiterer Anspruch gegen den Miteigentümer als Schadensverursacher zu, weil der Schaden ansonsten doppelt reguliert werden würde.

 

 

 

 

 

(Quelle: ddp)