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Ein Schreck ist kein Unfall - Versicherung zahlt nicht

7.05.09

Eine Unfallversicherung zahlt nur bei einem richtigen Unfall. Eigentlich klar, doch der Teufel steckt im Detail. Das Oberlandesgericht Celle hat ein Urteil gefällt, das umstritten ist.

Geklagt hatte ein Skifahrer, der auf der Piste durch einen anderen Skifahrer erschreckt worden war, daraufhin stürzte und verunglückte. Die beiden Wintersportler hatten sich dabei aber nicht berührt. Die Unfallversicherung verweigerte deshalb die Zahlung und erhielt vor dem Oberlandesgericht Celle Recht. Bloßes Erschrecken und der folgende Sturz galten den Richtern als reine Eigenbewegung und die stellt laut Definition keinen Unfall dar. Ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis zu einer Gesundheitsschädigung führt.

 

Der Fall wird in der Versicherungswirtschaft nach Meinung von Karsten Wassum vom Maklerversicherer Interrisk kontrovers diskutiert. Viele Fachleute seien der Meinung, das Gericht habe die Situation falsch interpretiert, wenn es das Erschrecken als alleinigen Auslöser ansehe. "Wir hätten in diesem Fall eindeutig gezahlt", so der Versicherungsexperte.

 

Die Entscheidung muss deshalb unter Skifahrern nicht generell für Verunsicherung sorgen. Kommt es auf der Piste zu einem Sturz, bewerten Versicherer das Geschehen normalerweise auch dann als Unfall, wenn zum Beispiel ein Hindernis oder eine Unebenheit zum plötzlichen Ausrutschen führen.

 

Dessen ungeachtet gab es um die Frage der Eigenbewegung mehrfach Streit. Es ist manchmal nicht klar abzugrenzen, wann ein Unfallversicherungs-Kunde vollkommen ohne Einwirkung von außen stürzt und wann nicht. Um diese Unsicherheit zu beseitigen, haben einige Versicherer wie die Interrisk in ihren neuen Bedingungen auch Gesundheitsschäden infolge von Eigenbewegungen in die Unfalldefinition aufgenommen.

 

tr/ddp