Aktuelles Aktuelles -
Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Ein Sturm kann für das eigene Hab und Gut teuer werden - So wird es richtig geschützt
5.09.08Auch wenn man noch nicht dran denken mag, aber der Herbst steht vor der Tür. Und mit ihm werden auch wie jedes Jahr die Herbststürme Einzug halten - nicht umsonst ist die Herbstzeit auch die Zeit der Versicherungsschäden.
Die zu vermeiden ist sicherlich am sinnvollsten - und schon kleine Maßnahmen helfen. So sollten alle Fenster und Türen geschlossen werden, wenn man aus dem Haus geht. Denn Hausrat- noch Wohngebäudeversicherung werden kaum zahlen müssen, wenn Niederschläge durch offene Fenster und Türen einen Schaden anrichten.
Herabfallende Gegenstände und altersschwache Bäume
Ebenfalls problematisch kann ein Schaden durch lose Dachziegel werden, die herumfliegen und einen Schaden anrichten. Oft weigert sich die Versicherung zu zahlen, wenn das Dach nicht regelmäßig inspiziert wurde. Deshalb gilt: Spätestens alle fünf Jahre sollte ein Dachdecker das Dach vor dem Herbst kontrollieren, damit keine losen Ziegel zu gefährlichen Flugobjekten werden können.
Sehr gefährlich sind im Herbst auch Blumentöpfe und Blumenkästen auf Balkonen. In den stürmischen Wochen sollten die Behälter so gesichert werden, dass sie bei starkem Sturm nicht herunterfallen und Unheil anrichten können.
Alte, morsche Bäume können einer langen Sturmnacht kaum wiederstehen - man sollte sich deshalb rechtzeitig darum kümmern, bevor morsche Äste Schaden anrichten können.
Der Versicherungsschutz
Ist etwas passiert, muss die Versicherung einspringen. Bei Sturmschäden sind Versicherte in der Regel auf der sicheren Seite: Sie werden fast immer von Wohngebäude- und Hausratversicherung gedeckt. Für Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume, für ein abgedecktes Dach oder einen umgestürzten Schornstein muss die Wohngebäudeversicherung aufkommen, die auch Folgeschäden trägt, wenn etwas durch ein vom Sturm zerstörtes Fenster Regen eindringt und für einen Wasserschaden sorgt.
Für Elementarschäden durch Hochwasser steht die Wohngebäudeversicherung nur ein, wenn entsprechender Elementarschutz mit versichert ist. Wenn durch den Sturm Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände beschädigt werden, muss die Hausratversicherung einspringen. Sie ersetzt auch beschädigte Satellitenschüsseln und Markisen, die an der Hauswand angebracht sind. Treffen umherfliegende Gegenstände ein parkendes Auto, ist die Teil- und Vollkaskoversicherung der richtige Ansprechpartner.
Ersatz gibt es aber in allen Sparten nicht schon bei jeder stärkeren Brise, als Sturm gilt laut den meisten Versicherungsbedingungen erst eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8. Ob der Wind diese Stärke erreicht hat oder nicht, lässt sich beim Deutschen Wetterdienst unter Telefon 069/80622912 feststellen. Auch die Haftpflichtversicherung kann für stürmische Zeiten wichtig sein: Fällt der morsche Baum nämlich auf die Nachbargarage oder trifft ein Ziegel einen Passanten, springt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung des Haus- oder Baumbesitzers ein. Vermieter brauchen meist zusätzlich eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Versicherer sofort informieren
Wichtig: Hat ein Herbststurm einen Schaden angerichtet, muss der Versicherer so schnell wie möglich informiert werden. Aufgeräumt werden darf erst, wenn die Versicherung sich ein Bild vom Schaden gemacht hat.
Gleichzeitig müssen Versicherte jedoch alles unternehmen, um eine Verschlimmerung des Schadens so gut wie möglich zu vermeiden - ein offenes Dach muss also bei Regen abgedeckt werden, damit nicht noch mehr Wasser eindringt, eine endgültige Reparatur sollte jedoch warten, bis der Versicherer den Schaden in Augenschein genommen hat.
(Quelle: ddp)

Jetzt bookmarken: