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Einlagensicherung: EU-Pläne könnten teuer werden
13.10.10Sicherheit für Girokonten, Tagesgeld- und Festgeldkonten bewahren: Eine Einlagensicherung, die auf nationaler Ebene funktioniert, sollte nicht durch EU-Regeln konterkariert werden, fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).
Die VZBV unterstützt damit die Position des Bundestages. Dieser hatte eine Subsidiaritätsrüge ausgesprochen, der sich noch bis 14. Oktober weitere Mitgliedsstaaten anschließen können. Nach Plänen der EU-Kommission würde das Institutssicherungssystem der Sparkassen und Volksbanken nicht als Einlagensicherung anerkannt. "Die Reform ist grundsätzlich richtig. Doch es bringt nichts, das Kind mit dem Bade auszuschütten", kritisiert VZBV-Vorstand Gerd Billen.
Sparkassen und Volksbanken sichern sich gegenseitig bei Zahlungsschwierigkeiten ab. Solche Institutssicherungssysteme minimieren die Gefahr einer Insolvenz und gehen damit über die reine Einlagensicherung hinaus. Würden die EU-Pläne Realität, wären diese Geldhäuser gezwungen, eine Parallelstruktur zum Zwecke der Einlagensicherung aufzubauen. Die Mehrkosten müssten zum Großteil die Verbraucher tragen.
Der VZBV fordert daher eine Anpassung der geplanten EU-Vorgaben zur Einlagensicherung. Bewährte Strukturen in den Mitgliedsstaaten sollten erhalten bleiben. Auf die Institutssicherung bezogen hieße dies. Kann dieser Rettungsschirm einen vollständigen Ausfall eines Instituts nicht verhindern, hat der Verbraucher trotzdem einen Rechtsanspruch auf die volle Höhe der Einlagensicherung (geplant sind derzeit 100.000 Euro). Außerdem muss die Finanzaufsicht streng kontrollieren, wie leistungsfähig das System der Institutssicherung ist. Und in die wechselseitige Absicherung der Banken und Sparkassen dürfen keine Steuergelder fließen.

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