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Energieeffizient bauen, aber nicht auf Kosten der Nachbarn
26.07.10Wenig Heizenergie und Strom zu verbrauchen liegt im gesellschaftlichen Trend. Hausbesitzer dürfen dabei aber nicht ihre Nachbarn einschränken, wie die LBS Bausparkasse meldet.
Investitionen in bessere Wärmedämmung werden in Deutschland sogar durch Fördermittel unterstützt. Als ein Hausbesitzer im Badischen sein Eigenheim ökologisch auf Vordermann bringen wollte, fand das keine Gnade bei seinem Nachbarn. Das Gebäude reichte bis zur Grundstücksgrenze. Unmittelbar daran anschließend befand sich ein Durchgang, der vom Nachbarn benutzt wurde. Als dieser feststellte, dass die neue Wärmedämmung insgesamt 15 Zentimeter über die gemeinsame Grenze in seinen Herrschaftsbereich hinein ragte, forderte er vor Gericht eine Beseitigung des Überbaus. Der Beklagte verteidigte sich damit, es handle sich hier um ein untergeordnetes Bauteil im Sinne des Gesetzes, für das keine nachbarliche Zustimmung nötig sei. Außerdem werde die Nutzung des Durchgangs nur unwesentlich beeinträchtigt.
Die Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 6 U 121/09) stellten sich auf die Seite des Nachbarn. Er müsse den Überbau nicht dulden. Weder aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) noch aus dem Landesrecht (in diesem Fall von Baden-Württemberg) könne man derartiges herauslesen. Auch "das grundsätzliche Interesse an einer verbesserten Wärmedämmung als energetische Maßnahme" ändere nichts daran. Im vorliegenden Fall sei die Maßnahme nicht zwingend erforderlich gewesen. Außerdem sei nicht erwiesen, dass eine solche Wärmedämmung "nicht anders als von außen" möglich gewesen wäre.

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