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Steuern

Erbschaftssteuer: Freibeträge und Steuersätze

11.12.08

Zum 1. Januar gilt die neue Erbschaftssteuer. Höhere Freibeträge und einheitliche Steuersätze führen dazu, dass viele Erben profitieren, andere aber höhere Steuersätze erhalten.

Verwandtschaftsgrad

Freibetrag in Euro (alt - neu)

 

 

Steuerklasse I

 

Ehepartner

307.000 -   500.000

Kinder (Stief-, Adoptiv-)

205.000 -   400.000

Enkel, Urenkel

51.200   -   200.000

Eltern, Großeltern

51.200   -   100.000

Steuerklasse II

 

Eltern und Großeltern (bei Schenkungen) und Geschwister,
Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern,
geschiedene Ehegatten

10.300    -   20.000

Steuerklasse III

 

eingetragene Lebenspartner

5.200      -   500.000

übrige Verwandte und alle anderen

5.200      -   20.000


Steuerpflichtiges Geschenk in Höhe bis

Steuersatz (in Prozent) nach Steuerklasse

 

  I  -  II  -  III

75.000 Euro

7 - 30 - 30

300.000 Euro

11 - 30 - 30

600.000 Euro

15 - 30 - 30

6 Mio. Euro

19 - 30 - 30

13 Mio. Euro

23 - 50 - 50

26 Mio. Euro

27 - 50 - 50

über 26 Mio. Euro

30 - 50 - 50

>Quelle: Bundesfinanzministerium, eigene Recherche