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Erste Zertifizierungen für Rürup-Renten erteilt
8.01.10Ab dem Steuerjahr 2010 müssen alle Basisrenten (die so genannten Rürup-Renten) eine Zertifizierung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) tragen. Andernfalls gibt es die attraktive Steuerersparnis nicht mehr.
Es war teilweise ein heilloses Durcheinander. Finanzbeamte wühlten sich durch Erklärungen zu Versicherungsbedingungen, um herauszufinden, ob der Versicherungstarif XY den Vorgaben einer Basisrente entspricht. Nur dann sind nämlich die Beiträge bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerlich absetzbar und das macht die Rürup-Rente als Altersvorsorge besonders für Selbstständige und gut verdienende Arbeitnehmer attraktiv.
Der Gesetzgeber hatte 2005 bei Einführung darauf verzichtet, dass die Bafin den Tarifen einen Stempel aufdrückt, der die Einhaltung aller Regeln der Rürup-Rente bestätigt. Die undankbare Aufgabe lag auf den Tischen der Finanzbeamten. Es kam zu vielen Ablehnungen, Rückfragen, Einsprüchen, Erklärungen und Rücknahmen von Ablehnungen. "So kann es nicht weiter gehen, meinten wir als Anbieter. Es musste eine Lösung ähnlich wie bei Riester her", berichtet Frank Breiting, Leiter Altersvorsorge bei der Fondsgesellschaft DWS.
So legte der Gesetzgeber auf Druck aus der Branche fest, dass jetzt alle Tarife für eine Rürup-Rente von der Bafin zertifiziert werden. Die ersten Anbieter wie die DWS und die Moneymaxx Lebensversicherung holten sich ihr Zertifikat bei der Aufsichtsbehörde bereits ab. Die Mitbewerber haben bis zum Ende des Jahres Zeit, alle bestehenden und neuen Tarife absegnen zu lassen. Zu den wichtigsten Kriterien für die steuerliche Förderung der Basisrenten gehört, dass der Steuerpflichtige zugleich versicherte Person, Beitragszahler und Leistungsempfänger ist und mehr als 50 Prozent der Beitragszahlungen für die Finanzierung der Leibrente verwendet werden. Rentenbeginn darf nicht vor der Vollendung des 60. Lebensjahres sein und eine Hinterbliebenenrente ist nur für Ehepartner und Kinder im Kindergeld-Alter gestattet.
"Mit dieser Zertifizierung erhalten Kunden und Vermittler die notwendige Sicherheit, dass ihre Altersvorsorge wie gewünscht steuerlich anerkannt wird", sagt Frank Breiting. Auch manche Unsicherheit, die Meldungen in den Medien geschürt hatten, verschwand. Die Finanzaufseher hatten nichts an der Möglichkeit auszusetzen, bei Tod des Ehepartners dessen Rürup-Guthaben auf einen eigenen Vertrag zu übertragen. Die Bafin kritisierte auch nicht, dass die Fondsgesellschaften im Alter die Rente über einen Lebensversicherer auszahlen lassen, weil sie selbst das für eine Leibrente notwendige Versicherungsgeschäft nicht betreiben können.
Einige Lebensversicherer erlauben, die Absicherung bei Berufsunfähigkeit in die Basisrente einzuschließen. Der Gesetzgeber fordert dabei, dass der Beitragsanteil für diesen Schutz unter 50 Prozent liegt. Unklar war, ob diese Grenze für die gesamte Laufzeit oder auch für einzelne Jahre nicht überschritten werden darf. Der Katalog der Zertifizierungsregeln besagt jetzt, dass es in jedem Jahr weniger als die Hälfte sein muss. Bafin-Pressesprecher Ben Fischer stellt klar, dass seine Behörde alle Tarife strikt auf die Einhaltung der Regeln einer Basisrente prüft, mehr nicht. "Wir treffen keine Aussage über Qualität und Seriosität der Anbieter."
tr

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