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Erweiterter Schutz bei Privathaftpflichtversicherungen
15.07.09Änderungen in Umwelt und Gesellschaft bringen häufig neue Haftpflichtrisiken mit sich. Die Versicherer haben deshalb die Deckung erweitert.
Darauf weist der Haufe Verlag hin. Ein Beispiel ist die Haftung im Ehrenamt, die bisher kaum über die private Haftpflicht versichert waren. Zunehmend sind Versicherer aber nun bereit, die gesetzliche Haftpflicht im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen ehrenamtlichen Tätigkeit mitzuversichern.
Sobald jedoch eine verantwortliche Betätigung vorliegt, ist der Versicherungsschutz in der Regel nur über die Institution, für die die ehrenamtliche Tätigkeit erbracht wird, zu erhalten. Auch die Haftung beim gewerblichen Betrieb von Fotovoltaikanlagen ist erweitert worden. Dieses Risiko konnte bisher nur im Rahmen einer Betreiberhaftpflichtversicherung gedeckt werden. Jetzt kann die Haftung aus der Einspeisung des Stroms in das öffentliche Netz auch in der privaten Haftpflicht mitversichert werden.
ddp

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