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EU-Gericht: Gleichstellung der Homo-Ehe bei Altersversorgung
17.05.11Die Stadt Hamburg verweigerte einem in einer Homo-Ehe lebenden ehemaligen Mitarbeiter die günstigere Steuerklasse Verheirateter und damit höhere Altersbezüge. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht darin eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung.
Der Kläger war von 1950 bis 1990 als Verwaltungsangestellter der Stadt Hamburg beschäftigt. Seit 1969 lebt er mit seinem Partner zusammen, mit dem er 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft, auch Homo-Ehe genannt, einging.
In der Folge beantragte er die Neuberechnung seiner Zusatzversorgungsbezüge mit einer günstigeren Steuerklasse. Sein Ruhegeld hätte danach um 590,87 DM (302,11 Euro) höher sein müssen. Doch die Stadt Hamburg weigerte sich, bei der Berechnung die günstigere Steuerklasse anzuwenden, da diese Ehegatten vorbehalten sei. Daraufhin wandte sich der Betroffene an das Arbeitsgericht Hamburg, das den Fall dem EuGH vorlegte.
In seinem Urteil begründete das Gericht, dass eine Diskriminierung vorläge, da sich die Lebenspartnerschaft "in einer mit der Ehe rechtlich und tatsächlich vergleichbaren Situation befindet". So seien auch Lebenspartner genau wie Eheleute zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Außerdem hätten dem Kläger in einer Hetero-Ehe die höheren Bezüge fraglos zugestanden. Das Urteil kann auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge haben.

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