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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Exotisches Getier bringt Nachbarn und Richter auf die Palme

31.08.09

Nachbarschaft, Gerichte und Versicherer haben für "Privat-Zoos" der besonderen Art eher wenig Verständnis - zu groß ist die Angst vor oft sehr giftigen Schlangen, Spinnen oder Echsen. Was Halter von exotischen Tieren über Versicherungen wissen sollten, damit sie im Schadensfall nicht wie der Ochs vorm Berg stehen.

Sie krabbeln, kriechen und kreischen: Die Fauna aus fernen Ländern erobert heimische Wohnzimmer - zumindest einige Exemplare davon. Schließlich findet nicht jeder Hamster, Hund oder Meerschweinchen sonderlich aufregend. "Immer mehr Menschen begeistern sich für Tiere aus exotischen Ländern", sagt Jan Pfeifer vom Verein aktion tier. Laut den Tierschützern hat sich deren Import nach Deutschland in den letzten zehn Jahren von 44.506 auf 63.300 Tiere erhöht.

Städte und Gemeinde verlangen, dass Halter bei allen Lebewesen, die unter die Erlaubnispflicht fallen, einen Antrag stellen müssen. Dazu zählen neben Giftschlangen, Giftechsen und Skorpionen auch Löwen, Pumas, Krokodile oder Wölfe. Letztere werden hier ja eher selten gehalten, doch wildes Getier wie Vogelspinnen sind schon länger trendy und sie gibt daher auch gern mal im lokalen Baumarkt zu kaufen. Ebenso wandern Leguane oder Schlangen auf einschlägigen Exotenbörsen dutzendfach über die Theke. 

Die fremden Tiere müssen hierzulande oft ein Hundeleben in Privathaushalten erleiden. Durch die speziellen Anforderungen, die sich bei der Haltung der Exoten ergeben, kommt es leicht zu Missständen. "Tiere, die unter den Wärmelampen verbrennen oder wegen falscher Ernährung verhungern, verdursten oder erfrieren, sind keine Seltenheit", berichtet Jan Pfeifer von aktion tier.

Private Reptilienzoos stoßen auf große Vorbehalte

Das ist nicht das einzige Problem: Private "Reptilien-Zoos", die sich so mancher zugelegt hat, können in einer Wohnanlage mit mehreren Parteien schnell für tierischen Ärger sorgen. Die vielen Gerichtsurteile zum Thema sprechen Bände. Das Oberlandesgericht Karlsruhe beispielsweise hatte sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob es rechtmäßig ist, dass ein Halter auf verschiedene Terrarien verteilt 25 bis 30 Giftschlangen, vier Chamäleons, zwei Kragenechsen und sechs Pfeilgiftfrösche beherbergen durfte. Den Hausbewohnern schien die züngelnde und bunte Nachbarschaft mehr als suspekt, so dass sie schäumend vor den Kadi gezogen waren.

Die Schlangen und die anderen giftigen Tiere seien zu entfernen, entschied das OLG Karlsruhe (Az 14 Wx 51/03). Der Rest, also zum Beispiel die Chamäleons, dürften bleiben, sofern von ihnen keine nach außen dringende Belästigung ausgehe. Gerade bei der Schlangenhaltung gebe es kein Pardon. Sie stoße in weiten Bevölkerungskreisen auf emotionale Vorbehalte, so die Richter. Es bestehe zudem auch "die begründete Besorgnis", von entwichenen Tieren geschädigt zu werden.

Wer als Tierhalter keine Versicherung hat, kann im Schadensfall den finanziellen Ruin erleiden. "Die Tiere sofort beim Versicherer anzumelden ist genau das Richtige. Wenn ein Gifttier ausbüchst und irgendjemanden beißt, dann ist zunächst der Halter dran - unabhängig davon, ob etwa das Terrarium Baumängel aufweist", sagt Versicherungsexpertin Sabine Goebel von Aspect Online. Die Versicherung springt im Schadensfall ein, und so hat der Halter sein Risiko immer an den Versicherer ausgelagert.

Vor dem Schlangenkauf lieber die Nachbarschaft fragen

Über das Thema wird eifrig in diversen Foren diskutiert. Ein User namens Dömu etwa spuckt in einem Schlangenforum Gift und Galle: "Man darf fünf Dobermänner halten, und die Versicherung haftet dafür, aber für harmlose Schlangen muss ich Aufpreis zahlen? Versteh ich nicht." Andere Halter haben sich mit ihren Tierchen offenbar geschickt durch das Regelwerk der Versicherungen geschlängelt: "Ich habe meinen Schlangen-Bestand in der privaten Haftpflicht versichert", schreibt Chris in einem anderen Forum.

Nicht für jedes Tier kommt aber der gleiche Typ von Police in Frage. Über die private Haftpflicht sind in der Regel alle zahmen Haustiere (z.B. Katzen, Hamster, Wellensittiche, Meerschweinchen) sowie Bienen (nicht gewerbliche Haltung) mitversichert.  "Bei Affen, Giftschlangen und Vogelspinnen ist die Versicherung nach einer Einzelfallprüfung in der Tierhalterhaftpflicht möglich", sagt Alois Schnitzer von der HUK Coburg. In der Tat sind die Versicherer durchaus kulant. Die "Exoten" werden dann im Versicherungsschein explizit aufgeführt.  Die  Tierhalterhaftpflicht, die eigentlich für die Halter von Hunden, Pferden, Ponys, Eseln oder Rindern zuständig ist, kommt also auch für exotische Tiere infrage. Da bei ihnen das Risiko für den Versicherer oft höher sein kann, schaut die Gesellschaft bei "Exoten" indes schon mal genauer hin. Eine Ablehnung ist daher möglich.

Der Deutsche Tierschutzbund hat eine Checkliste herausgebracht, die angehenden Tierhaltern die Entscheidung vor dem Kauf erleichtern soll:

  • Haben Sie genügend Zeit für das Tier?
  • Ist eine Möglichkeit vorhanden, das Tier im Urlaub unterzubringen oder betreuen zu lassen, falls eine Reise mit dem Tier nicht möglich ist?
  • Befürworten Ihre Familienmitglieder die Anschaffung eines Haustieres ebenfalls?
  • Sind Allergien gegen Tierhaare oder andere Allergien in Ihrer Familie bekannt, so dass eine Abklärung wichtig wäre?
  • Können Sie Ihr Grundstück ggf. ausbruchsicher einzäunen?
  • Sind in Ihrer Wohnung laut Mietvertrag Tiere erlaubt?
  • Ist eine Zustimmung des Vermieters oder der Nachbarn einzuholen?