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Faktorverfahren: Neue Variante bei der Steuerklassenwahl
10.12.09Für Ehepaare kommt jetzt eine dritte Variante, wie sie die Steuerklassen verteilen können. Sie soll Hürden beseitigen, die Frauen von der (Wieder)-Aufnahme eines Jobs abhalten.
Das neue Faktorverfahren sorgt dafür, dass Ehepaare im Verlauf des Jahres schon etwa so viel an Lohnsteuer zahlen, wie das Finanzamt am Ende nach dem Steuerausgleich festlegt. Bisher gibt es zwei Wege, die Steuerklassen unter den Partnern zu verteilen. Dafür müssen beide Arbeitnehmer und uneingeschränkt steuerpflichtig sein und nicht dauernd getrennt leben.
Wenn sie etwa gleich viel verdienen, wählen sie die Klassen IV/IV. Trägt ein Ehepartner aber bedeutend mehr (mindestens 60 Prozent) zum Haushaltseinkommen bei als der andere, lassen sich die Familien oft die Kombination III/V eintragen. Dann zahlt der Besserverdiener viel weniger Steuern als eigentlich nötig, der mit dem kleineren Gehalt gibt dem Finanzamt etwas mehr. Eine Verteilung IV/IV brächte für diesen Haushalt einen Nachteil: Im Verlauf des Jahres wären höhere Zahlungen fällig, weil der Splittingvorteil nicht greift. Der sorgt dafür, dass das Einkommen auf beide Teile gleichmäßig verteilt und besteuert wird. Dadurch sinkt der Spitzensteuersatz.
Zu guter Letzt legt das Finanzamt beim Lohnsteuerjahresausgleich die endgültige Abgabenhöhe fest. Dann sind alle wieder gleich, egal welche Klasse sie eingetragen haben. Der Unterschied steht Schwarz auf Weiß in den Bescheiden. Bei der Kombination IV/IV gibt es oft eine Rückzahlung, je nach Höhe der absetzbaren Beträge wie dem Arbeitsweg. Wer III/V wählt, den überrascht die Behörde gelegentlich mit einer Nachforderung, weil die Summe der Steuerzahlungen im Verlauf des Jahres niedriger liegt.
Faktorverfahren: Keine Nachforderungen mehr
Um einen Mittelweg zu finden, können sich ab 2010 beide Partner die Steuerklasse IV-Faktor eintragen lassen. Dann errechnet das Finanzamt einen Quotienten aus der tatsächlichen Steuerlast geteilt durch die Zahlungen, die nach Klasse IV theoretisch abgezogen würden (siehe Beispiel). Das Ergebnis: Was monatlich vom Gehalt abgezogen wird, liegt nahe der Summe, die am Ende das Finanzamt festlegt. Der Besserverdiener zahlt höhere Steuern als bei der Kombination III/V. Dafür bleibt von dem kleineren Gehalt entschieden mehr übrig.
Beispielrechnung des Bundesfinanzministeriums zum Faktorverfahren:
Ehegatte A: | 36.000 Euro | Steuerklasse IV 5.791 Euro | (im Vergleich bei V jährlich 2.950 Euro) |
Ehegatte B: | 20.400 Euro | Steuerklasse IV 1.844 Euro | (im Vergleich bei V jährlich 4.250 Euro) |
Summe der Lohnsteuer für die Ehegatten A und B bei IV/IV | jährlich 7.635 Euro (X) |
(Im Vergleich: die Summe der Lohnsteuer bei III/V | jährlich 7.200 Euro.) |
Voraussichtliche Einkommensteuer im Splittingverfahren | jährlich 7.418 Euro (Y) |
Der Faktor Y : X, also 7.418 : 7.635 = 0,971 |
Der Arbeitgeber multipliziert die Lohnsteuer, die für Klasse IV anfällt, mit dem Faktor und überweist den geminderten Betrag an das Finanzamt.
Ehegatte A: Jahreslohnsteuer Steuerklasse IV | = 5.791 Euro x Faktor 0,971 = 5.623,06 Euro |
Ehegatte B: Jahreslohnsteuer Steuerklasse IV | = 1.844 Euro x Faktor 0,971 = 1.790,52 Euro |
Summe der Lohnsteuer im Faktorverfahren gesamt: | 7.413,58 Euro |
Im Berechnungsbeispiel müsste die Familie mit der Kombination III/V nach der Steuererklärung 218 Euro nachzahlen - andere absetzbaren Beträge nicht berücksichtigt. Mit IV/IV gäbe es 217 Euro zurück. Mit der neuen Variante schaffte sie fast eine Punktlandung.
Steuerzahler beantragen die neue Klasse IV-Faktor bei ihrem Finanzamt. Sie legen dazu einen Nachweis über die voraussichtlichen Gehälter für 2010 vor. Zum Schluss ist eine Steuererklärung Pflicht.
Wann sich das neue Faktorverfahren lohnt
1. Wie schon bisher hat die Wahl der Steuerklassen keinen Einfluss auf die Abgabenhöhe, wie sie im Steuerjahresausgleich festgestellt wird.
2. Der Nettolohn beeinflusst viele Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosen- oder Krankengeld. Wer Nachwuchs plant, erhält mehr Elterngeld, wenn die Frau von Steuerklasse V in die IV-Faktor wechselt. (Aber die Gerichte empfanden es auch nicht als Missbrauch, wenn die Mutter für mehr Elterngeld komplett in die Klasse III umsteigt.)
3. Über neunzig Prozent derjenigen, die eine III in der Lohnsteuerkarte eingetragen haben, sind Frauen. Bei ihnen soll dank des Faktorverfahrens mehr auf dem Gehaltsschein stehen. Die Politik möchte ihnen den (Wieder)-Einstieg in den Beruf erleichtern.
Manche Familien nutzen die geringen Steuerzahlungen bei der Verteilung III/V als zinsloses Darlehen und kalkulieren die Nachforderung des Fiskus ein. Für sie lohnt sich das neue Faktorverfahren nicht.
tr

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