Ratgeber Fondsgebundene Rentenversicherung -

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Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Versicherung nicht vorschnell kündigen

6.05.09

Trotz des Werteinbruchs bei fondsgebundenen Versicherungen rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz von übereilter Kündigung ab.

Durch die neuen Pflichtmeldungen der Assekuranzen zur Wertentwicklung haben viele Versicherte in den letzten Wochen erstmals erfahren, wie schlecht sich ihre fondsgebundenen Versicherungen entwickelt haben. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch davor, in Panik die Verträge vollständig zu kündigen. "Wer jetzt übereilt kündigt, nimmt alle Verlustbringer auf einmal mit: Hohe Provisionen, überzogene Verwaltungskosten und die Kurseinbrüche an den Börsen", so Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale.

Als Beispiel nennt er den Vertrag von Frau B. aus T. Nach elf Jahren Beitragszahlung in eine fondsgebundene Rentenversicherung in Höhe von insgesamt ca. 6.750 Euro beträgt der Rückkaufswert jetzt gerade noch 4.549 Euro. Ergänzend teilt der Versicherer ihr mit, dass dieser Betrag noch nicht einmal vollständig ausgezahlt werden könnte, weil ein Teil der Fondsanteile wegen der Finanzkrise derzeit nicht zurückgegeben werden könne. Der Fonds sei vorübergehend geschlossen, um einen zu starken Mittelabfluss zu verhindern.

Betroffenen, die über eine Kündigung ihrer fondgebundenen Versicherung nachdenken, gibt die Verbraucherzentrale folgende Tipps: Wer jetzt merkt, wie schlecht seine fondsgebundene Versicherung sich entwickelt oder, dass er überhaupt kein Typ für Risikoanlagen ist, der sollte seinen Vertrag beitragsfrei stellen, bessere Börsenzeiten abwarten, die Fondsentwicklung beobachten und erst nach einer Erholung der Kurse kündigen.

Wer seinen Vertrag gezielt und in Kenntnis der Risiken bei einem als ertragsstark getesteten Unternehmen abgeschlossen hat, sollte ihn unverändert fortführen. "Wer in diese Verträge jetzt weiter einzahlt, erhält mehr Fondsanteile fürs gleiche Geld", so Wortberg. Wer aber von seiner Gesellschaft die Mitteilung bekommt, dass gerade wegen der Krise die beitragsfreie Mindestsumme nicht erreicht ist, hat laut Wortberg ein Problem: "Bei den uns vorliegenden Anfragen handelt es sich häufig um Gesellschaften, die schon in der Vergangenheit nicht als ertragsstark eingestuft waren. Die Weiterführung und Hoffnung auf Erholung der Kurse kommt dann schon einem Spekulieren an der Börse recht nahe."

Er rät daher, insbesondere bei jüngeren Verträgen, zu einem verlustreichen Ende mit Schrecken und sich von einer unabhängigen Stelle, wie zum Beispiel der Verbraucherzentrale, zum Aufbau der privaten Altersversorgung beraten zu lassen.