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Fondsgebundene Versicherungen: Mehr Geld nach Kündigung
12.08.08Wer seine Fondspolice kündigt, wird in Zukunft wohl mehr Geld bekommen und sich anders als bisher über einen Mindestrückkaufswert freuen können. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: IV ZR 321/05) hervor. Ähnlich wie bei den klassischen Kapitallebensversicherungen müssen die Verbraucher künftig 50 Prozent des Fondsguthabens ausgezahlt bekommen - ohne Abzug der umgelegten Abschlusskosten, also der Zillmerung.
Wichtig ist das Urteil vor allem für Fondspolicen, die zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen wurden. Verbraucher mit einer gekündigten Police sollten sich jetzt mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen und eine Neuberechnung des Rückkaufswertes verlangen. Außerdem ist eine Beratung durch die Verbraucherzentralen oder einen Anwalt sinnvoll.
(Quelle: ddp)

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