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Fondspolice oder Fondssparplan?
7.11.08Wer bei der Altersvorsorge auf Aktienfonds setzt, steht vor der Wahl: Fondspolice oder Fondssparplan? Die Abgeltungssteuer, die ab dem 1. Januar 2009 greift, beeinflusst auch diese Entscheidung.
Bei einem Fondssparplan kauft der Kunde monatlich Fondsanteile und legt sie in sein Depot. Anders bei der Fondspolice, bei der die Versicherungsgesellschaft die Kundengelder in Fonds investiert. Die meisten Gesellschaften bieten heute fondsgebundene Rentenversicherungen an, die gleichzeitig dem Kunden ein Kapitalwahlrecht offerieren. Der Anleger entscheidet am Ende der Sparphase selbst, ob er lieber eine lebenslange Rente möchte oder ob er sich den Gesamtbetrag auf einen Schlag auszahlen lässt.
Beim Sparplan fällt für alle Anteile, die der Kunde ab dem 1. Januar 2009 erwirbt, Abgeltungssteuer auf Kursgewinne und Dividenden an – 25 Prozent, plus Soli und Kirchensteuer. Günstiger kann die Rechnung bei der Fondspolice aussehen. Läuft sie mindestens 12 Jahre und bis zum 60. Lebensjahr, versteuert der Anleger nur die Hälfte des Ertragsanteils mit seinem persönlichen Steuersatz – wenn er sich das Kapital auszahlen lässt.
Im Vorteil ist die fondsgebundene Rentenversicherung auch, wenn der Sparer seine Fonds wechselt. Beim Umschichten unter dem Mantel der Versicherung fällt – anders als beim Sparplan – keine Abgeltungssteuer an.
Welche Variante günstiger ist, entscheidet sich nach verschiedenen Kriterien. Die fondsgebundene Rentenversicherung spielt ihre Stärken aus, wenn der Kunde häufiger seine Fonds wechseln möchte, und wenn er den Vertrag auch sicher bis zum Ende der Vertragslaufzeit durchhält. Außerdem kauft der Kunde seine Anteile ohne Ausgabeaufschlag.
Der Sparplan ist variabler, das gesamte Fondsuniversum steht zur Auswahl. Weil keine Abschlussgebühren anfallen, wächst das Depot anfangs schneller.

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