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Fremde Kinder können familiäre Finanzkrise auslösen
10.03.09Wer Kinder zu sich einlädt, ist für sie verantwortlich. Passiert etwas, muss man selber für eventuelle Behandlungskosten oder Sachschäden aufkommen - wenn man keine entsprechende Absicherung hat.
Kinder sind oft ganz schön lebhaft, und sie tollen oft fröhlich herum. Dabei können sie schnell das eine oder andere kaputt machen, was ihnen nicht gehört. Webdesigner Jasminko Milicevic (38) aus Augsburg muss heute noch tief durchatmen, wenn er an ein kürzliches Erlebnis denkt. Ein eingeladener Freund des achtjährigen Sohnes des Augsburgers hatte zu viele Süßigkeiten gegessen und musste sich daraufhin übergeben - über die Playstation seines Sohnes.
Der Sachschaden hielt sich in diesem Fall noch in Grenzen. Doch was wäre gewesen, wenn das gleiche Malheur beim Notebook des Vaters passiert wäre, das sich ganz in der Nähe befand? "Dort lagern extrem wichtige Dateien, die ich täglich brauche. Ein Datenverlust wäre eine Katastrophe, ich könnte erst einmal nicht weiterarbeiten und mir würde viel Honorar entgehen", sagt Milicevic. In diesem Fall hätten die Eltern des Freundes von Milicevics Sohn für den Schaden mit ihrem Vermögen einstehen müssen. Eine private Haftpflichtversicherung der Eltern würde Milicevic den Schaden dann ersetzen.
Schaden kann für Gastgeber teuer werden
Umgekehrt muss auch der Gastgeber selbst aufpassen, wenn er zeitweilig fremde Kinder im Haus beherbergt. Manchmal verletzen sich die Kleinen, etwa wenn sie beim Toben vom Hochbett stürzen. 571.000-mal verunglückten laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Kinder bis 14 Jahre im häuslichen Bereich, 60 Prozent der Verletzungen mussten sogar im Krankenhaus behandelt werden.
Das kann teuer werden für den Gastgeber, denn auf ihn können Schadenersatzansprüche der Eltern zukommen. Wenn er nämlich seine Verkehrssicherungspflicht gegenüber seinen jungen Gästen verletzt, also die wackelige Leiter am Hochbett nicht befestigt.
"Eine solche Schadenhaftung umfasst nicht nur den Zeitwert von Gegenständen wie zerrissene Hosen, sondern auch die Behandlung von Verletzungen und Schmerzensgeld", sagen die Experten der Versicherungsgesellschaft AachenMünchener. Verkehrssicherungspflicht heißt im Klartext: Sobald Fremde ein Grundstück oder eine Wohnung betreten, ist der Eigentümer oder Inhaber für deren Sicherheit verantwortlich.
Und je jünger die Kinder sind, desto höher die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht. Damit die Gastgeber nicht auf den Kosten durch Schäden an fremden Kindern sitzen bleiben, ist eine private Haftpflicht bzw. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig.
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