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Unfallversicherung

Fristenprobleme: Die Pflichten der Unfallversicherung

29.05.09

Wer Leistungen aus der private Unfallversicherung in Anspruch nehmen will, muss im Umgang mit der Versicherung Fristen beachten.

Das ist notwendig, damit die Ansprüche nicht verfallen. Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz muss die Unfallversicherung auf diese Fristen auch hinweisen. Bei alten Fällen aus der Zeit vor 2008 aber kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an, wie der Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 11/06) erneut entschieden hat.

Eine Pflicht zum Hinweis kann sich beispielsweise dann ergeben, wenn der Versicherte Invaliditätsansprüche rechtzeitig geltend macht, die erforderliche
ärztliche Feststellung der Invalidität aber noch fehlt. Gleiches gilt, wenn der Versicherer vor Fristablauf ein ärztliches Gutachten einholt und den Versicherten davon in Kenntnis setzt.

ddp