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Hausratversicherung

Für Brandfall muss sich Feuer ausbreiten

12.04.10

Durch einen Brand entstandene Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt. Doch was ist, wenn das Feuer sich nicht ausbreitet?

Über diese Frage haben sich die Juristen die Köpfe heiß geredet: So reicht es nach Ansicht des Amtsgerichts Göppingen (AZ: 7 C 499/09) nicht, dass Feuer auf dem Teppich zu sehen ist, wenn sich dieses nicht aus eigener Kraft ausbreitet. Denn dieses Tatbestandsmerkmal sei nicht schon dann erfüllt, wenn sich aufgrund der Umgebung das Feuer zwar ausbreiten könnte, das aber gerade nicht tut.

Denn nicht die allgemeine Fähigkeit des Feuers ist versichert, sondern die konkrete. Erforderlich ist vielmehr, dass das Feuer auf das brennbare Material bereits übergegriffen und dort Fuß gefasst hat.

ddp/min