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Unfallversicherung

Fußball: Unfallversicherung zahlt bei Umknicken

8.07.08

Mit der Frage, ob eine Unfallversicherung zahlen muss, wenn der Versicherte beim Fußballspiel wegen einer Bodenunebenheit umknickt, hat sich das Oberlandesgericht Hamm beschäftigt. Das Gericht befand, dass die Versicherung zahlen muss, wenn der Unfall nachweislich geschah (AZ: 20 U 5/07).

Juristen verstehen darunter ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Das nahmen die Richter in dem Fall an, weil der Mann auf einem Bolzplatz umgeknickt war.

Sie waren der Meinung, dass solche Plätze sich bekanntermaßen in einem schlechten Zustand befinden und beispielsweise durch Bodenunebenheiten gekennzeichnet sind. Dadurch sei ein Umknicken durch diese widrigen, äußeren Umstände sehr wahrscheinlich.

(Quelle: ddp)