Ratgeber Kapitallebensversicherung -

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Kapitallebensversicherung

Garantiezins soll konstant bleiben

4.02.10

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfiehlt, den Rechnungszins für die private Rentenversicherung und die Kapitallebensversicherung unverändert bei 2,25 Prozent zu belassen.

Am Beginn eines jeden Jahres gibt die DAV eine Empfehlung an das Bundesfinanzministerium, wie hoch der zulässige Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung ab dem Folgejahr liegen sollte. Für Verträge ab 2011 raten die Versicherungsmathematiker, trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase den aktuellen Wert von 2,25 Prozent beizubehalten.

 

Für jeden, der eine private Rentenversicherung oder eine Kapitallebensversicherung abschließt, bildet der Höchstrechnungszins ein wichtiges Kriterium. Die Lebensversicherungen bemessen in der Regel danach ihren Garantiezins und folglich schreibt der Wert vor, wie hoch die Verzinsung der Police mindestens liegt. Bei Verträgen, die mit einem Zins von 2,25 Prozent abgeschlossen wurden, wächst das Guthaben der Versicherten jährlich mindestens um diesen Wert – auch wenn der Vertrag 30 oder 40 Jahre läuft und unabhängig davon, welche Renditen die Versicherungsgesellschaft am Kapitalmarkt erwirtschaften kann.

 

Die Datengrundlage für die Ermittlung eines neuen Höchstrechnungszinses bilden die Umlaufrenditen 10-jähriger Anleihen der öffentlichen Hand. Diese gelten als Anlage höchster Bonität. Solche Investments benötigen die Versicherer, um Garantien erfüllen zu können. Aus den Daten der letzten 10 Jahre wird der Mittelwert errechnet und mit 0,6 multipliziert. Dieser Mittelwert bildet die Obergrenze, die der zulässige Höchstrechnungszins nach Versicherungsaufsichtsgesetz nicht überschreiten darf. Das Bundesfinanzministerium bestimmt den Höchstrechnungszins jährlich aufs Neue per Verordnung. Das Ministerium ist bei seiner Entscheidung nicht an die Empfehlung der DAV gebunden.

 

Von 1995 bis 2000 lag der Höchstrechnungszins bei vier Prozent. Verträge, die in dieser Zeit begannen, garantieren eine Verzinsung in genau dieser Höhe. Dieses Versprechen holt einige Versicherungsgesellschaften ein, denn bei ihnen liegt die laufende Überschussbeteiligung mittlerweile unter vier Prozent. Diese Überschüsse bilden den Wert, der dem Kundenguthaben tatsächlich gutgeschrieben wird. Dennoch ist die Garantie für die Policen vom Ende der Neunzigerjahre einzuhalten. Das Geld fehlt dafür bei Verträgen mit einem niedrigeren Garantiezins – zum Beispiel mit 2,25 Prozent. Sie erhalten dafür noch weniger und subventionieren die übrigen Bestände.

 

Kapitallebensversicherungen, deren laufende Überschussbeteiligung langjährig bei etwa fünf Prozent liegt, finden Sie in unserem Vergleichsrechner.

 

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