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Gasmarkt: Milliardenstrafe für Energieriesen
9.07.09Weil zwei Energieversorger die Gasmärkte untereinander aufgeteilt haben, verhängt die EU-Kommission erstmals im Energiesektor Bußgelder aufgrund eines Kartellrechtsverstoßes.
Wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens müssen die beiden Versorger Eon Ruhrgas sowie GDF Suez jeweils 553 Millionen Euro zahlen, wie die Kommission am Mittwoch in Brüssel mitteilte. Nach Auffassung der EU gehört die Aufteilung von Märkten zu den schwerwiegendsten Kartellverstößen. Die Kommission ahndet nach eigenen Angaben die Aufteilung der Märkte für Gas.
Die Ruhrgas AG (jetzt Eon Ruhrgas) und Gaz de France (jetzt Teil von GDF Suez) hätten sich 1975 anlässlich des gemeinsamen Baus der Megal-Pipeline darauf geeinigt, kein über diese Rohrleitung transportiertes Gas im Inlandsmarkt des jeweiligen anderen Unternehmens zu verkaufen. Beide Unternehmen wiesen den Vorwurf der Marktabsprachen zurück und kündigten an, Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die Entscheidung einzureichen.
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte, dass durch die Vereinbarung Verbraucher in zwei der größten Gasmärkte in der EU um einen stärkeren Preiswettbewerb und eine größere Anbieterauswahl gebracht worden seien. "Die Kommission hat keine andere Wahl, als hohe Geldbußen zu verhängen." Diese Entscheidung gebe den Energieversorgern ein deutliches Signal, dass die Kommission keinerlei wettbewerbswidriges Verhalten dulde, sagte sie weiter.
Auch nach der Liberalisierung der europäischen Gasmärkte hielten die beiden Unternehmen an ihrer Vereinbarung fest. Dazu trafen sie sich laut EU regelmäßig, um die die Handhabung der Vereinbarung zu erörtern sowie zugleich das Geschäftsverhalten der jeweiligen anderen Partei zu überwachen. Erst 2005 seien sie endgültig davon abgerückt.
Eon Ruhrgas und GDF Suez sind Eigentümer und Betreiber der Pipeline von der deutsch-tschechischen und deutsch-österreichischen Grenze im Osten zur deutsch-französischen Grenze im Westen. Über das aus zwei parallelen Leitungen bestehende Pipelinesystem mit einer Gesamtlänge von rund 1100 Kilometer wird russisches Gas nach Deutschland und Frankreich importiert.
Eon Ruhrgas wies die Anschuldigungen zurück. Die Kommission konstruiere Absprachen, "die zwischen den Unternehmen nie stattgefunden haben", hieß es. Die Entscheidung sowie das hohe Bußgeld seien "nicht nachvollziehbar", sagte Eon-Ruhrgas-Chef Bernhard Reutersberg. Die 1975 getroffenen Absprachen seien zur Sicherung der Investition notwendig gewesen und hätten keine Relevanz für die Marktentwicklung gehabt. In diesem Zusammenhang verwies der Konzern darauf, dass kein anderer großer europäischer Versorger einen derart hohen Anteil am französischen Gasmarkt habe.
Auch GDF Suez wies den Vorwurf der Marktaufteilung zurück. Die Entscheidung der Kommission könne nicht akzeptiert werden. Eon Ruhrgas und die Pariser GDF Suez sind die führenden Erdgasanbieter in Deutschland und Frankreich sowie zugleich zwei der größten Akteure im europäischen Gasmarkt. Der im DAX notierte Energiekonzern Eon erwarb 2003 die Kontrolle über die inzwischen als Eon Ruhrgas AG firmierende Ruhrgas. Die Fusion von Gaz de France mit Suez zu GDF Suez wurde 2008 nach Auslaufen der Marktaufteilungsvereinbarung mit Eon vollzogen. Die Kommission hatte das Vorhaben bereits 2006 genehmigt. Im selben Jahr leitete die Kommission nach unangekündigten Nachprüfungen bei beiden Unternehmen eine Untersuchung ein und eröffnete im Juli 2007 das förmliche Verfahren
ddp

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