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Gaspreiserhöhung darf nicht nur an Heizölpreis gekoppelt sein

24.03.10

Jubel bei Verbraucherschützern: Die Gaspreise für Privatkunden dürfen nicht mehr direkt an den Ölpreis gekoppelt werden. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden.

Der 8. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe kippte in zwei Verfahren entsprechende Preisanpassungsklauseln in Erdgassonderverträgen. Aus Sicht der Richter seien jene Klauseln, die den Arbeitspreis für Erdgas allein an die Entwicklung des Preises für extra leichtes Heizöl ("HEL") binden, eine für die Kunden unangemessene Benachteiligung. Sie können der Ansicht der Richter zufolge daher nicht Grundlage einer Preisanpassung sein.

Der BGH hat damit die Rechte von Gaskunden deutlich gestärkt. Denn besagte Erdgassonderverträge der Gasanbieter erlaubten eine Erhöhung der Gaspreise selbst dann, wenn steigende Bezugspreise durch Kostensenkungen in anderen Bereichen, etwa bei den Netz- und Vertriebskosten, aufgefangen würden.

Zum einen hatte der Bund der Energieverbraucher gegen den Kölner Energieversorger RheinEnergie geklagt, zum anderen hatten sich mehrere Dutzend Gaskunden gegen eine Preiserhöhung der Stadtwerke Dreieich in Hessen gewendet (Az. VIII ZR 178/08 und VIII ZR 304/08 - Urteil vom 24. März 2010). Zahlreiche Verbraucher können nun auf Rückzahlungen hoffen.

ddp/min