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Gebäudeversicherung zahlt nicht bei Haarriss in der Duschwanne
24.02.10Wenn die Duschwanne einen feinen Haarriss hat und dadurch Wasser aus der Wanne ins Mauerwerk läuft, ist das kein versicherter Leitungswasserschaden.
Folglich muss die Versicherung ihn auch nicht ersetzen, wie aus einer Entscheidung des Landgerichts München (Az. 26 O 19450/08) hervorgeht. Versichert sind alle Fälle, in denen Leitungswasser bestimmungswidrig austritt, wenn etwa eine Zu- oder Ableitung undicht ist. Die Undichtigkeit der Duschwanne selbst begründet aber keinen Versicherungsfall, so dass die Wohngebäudeversicherung in diesem Fall nicht zahlen muss.

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