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Gerüst am Haus dem Versicherer melden
3.08.10Sobald ein Gerüst ans Haus kommt, muss die Hausratversicherung darüber informiert werden.
Ob Eigentümer oder Mieter - die Freude über die Auffrischung der Hausfassade ist meistens groß. Dabei sollten die Parteien die Hausratversicherung nicht vergessen und ihr den Aufbau melden. Mit der Baumaßnahme kann durchaus eine Gefahrerhöhung verbunden sein. Denn Diebe haben es leichter, über ein Gerüst in Häuser oder Wohnungen einzusteigen.
Kommt es zum Einbruchdiebstahl über das Gerüst und hat der Bewohner dessen Aufstellung nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Gesellschaft möglicherweise Leistungen kürzen oder sogar komplett streichen. Hauseigentümer, die selbst in ihrem Eigenheim wohnen, müssen ihre Versicherungsgesellschaft schon bei Planung des Gerüstaufbaus informieren.
Die Versicherer schätzen ein Gerüst als Gefahrerhöhung ein. Das bedeutet, dass sich die Umstände gegenüber dem Zeitpunkt der Antragstellung so geändert haben, dass sie einen Schaden wahrscheinlicher werden lassen. Zwar entscheidet die Dauer der Baumaßnahme darüber, ob eine Gefahrerhöhung vorliegt, aber eine Meldung verhindert im Ernstfall Streit mit der Versicherung.
Aus dem gleichen Grund muss der Mieter der Hausratversicherung melden, falls er länger nicht zu Hause ist. Eine Dauer von mehr als 60 Tagen sehen die Gesellschaften als Gefahrerhöhung an. Ebenfalls anzuzeigen ist ein Umzug.
ddp/tr

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