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Gesetzliche Unfallversicherung: Neue Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz
10.03.07Darauf weisen die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung vor dem Hintergrund der neuen Verordnung zu Lärm und Vibrationen hin.
Diese war als Umsetzung zweier EG-Richtlinien am 28. Februar 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Sie tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im März in Kraft.
Besserer Schutz als Ziel
Ziel der Verordnung ist, die Beschäftigten bei der Arbeit besser vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen zu schützen.
Bei Lärm sinken gegenüber der alten "Unfallverhütungsvorschrift Lärm" die Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen um fünf Dezibel. Lärmbereiche sind damit schon ab einer durchschnittlichen täglichen Lärmbelastung von 85 Dezibel zu kennzeichnen.
Für Bereiche, in denen der Lärm 85 Dezibel übersteigt, muss der Arbeitgeber ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen ausarbeiten und durchführen, um die Lärmexposition zu verringern.
Eine technische Maßnahme ist zum Beispiel die Kapselung lauter Maschinen. Eine organisatorische Maßnahme wäre die räumliche oder zeitliche Trennung lauter und leiser Arbeitsbereiche.
Als letzte Maßnahme sind persönliche Schutzausrüstungen, wie zum Beispiel Gehörschutz, vorzusehen.
Bei Vibrationen beschreibt die Verordnung Maßnahmen zur Prävention. Diese muss der Arbeitgeber ergreifen, wenn die Vibrationen festgelegte Auslösewerte beziehungsweise Expositionsgrenzwerte erreichen oder überschreiten.
Millionen sind Lärm und Vibrationen in schädlicher Weise ausgesetzt
Die Unfallversicherungsträger gehen davon aus, dass vier bis fünf Millionen Beschäftigte gehörgefährdendem Lärm bei der Arbeit ausgesetzt sind.
Bei Hand-Arm-Vibrationen sind Schätzungen zufolge eineinhalb bis zwei Millionen Beschäftigte betroffen, bei Ganzkörper-Vibrationen 600.000.
Seit den 1970er Jahren ist Lärmprävention am Arbeitsplatz ein Schwerpunkt des betrieblichen Arbeitsschutzes. Trotz erheblicher Erfolge ist berufliche Lärmschwerhörigkeit immer noch eine der häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland.
So erkennen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung jährlich in knapp 6.000 Fällen eine Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit an.
(Quelle: pressrelations.de)

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