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Private Krankenversicherung

Gesundheitsangaben auch bei Basistarif erforderlich

19.04.11

Auch wenn ein Antragsteller nur in den Basistarif der privaten Krankenversicherung wechseln will, muss er Auskunft über seinen Gesundheitszustand geben.

Das hat das Landgericht Hildesheim entschieden, obwohl die private Krankenversicherung Antragsteller im Basistarif nicht ablehnen darf oder ihnen eine höhere Prämie berechnen kann. Der Versicherung muss es nach Ansicht der Richter aber möglich sein, Auskunft über den Gesundheitszustand des potenziellen Versicherungsnehmers einzuholen.

Dadurch kann die Versicherung das Risiko bewerten, wenn der Versicherte später in einen anderen Tarif wechseln will. Verweigert der Antragsteller die Auskunft, so die Richter (Az. 3 O 205/10) darf die Krankenversicherung die Aufnahme in den Basistarif ablehnen.

dapd