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Grobe Fahrlässigkeit bei Abkommen von der Straße
9.06.10Kommt ein ortskundiger Autofahrer bei schneebedeckter Fahrbahn beim Abbiegen so weit von der Straße ab, dass er gegen eine Grundstücksmauer fährt, ist von einem schweren Fahrfehler auszugehen.
Das hat das Amtsgericht Hamburg St. Georg (Az. 916 C 359/09) entschieden. Anders verhalte es sich, wenn der Fahrer widerlegen kann, dass er selbst einen Fahrfehler begangen hat. Ist das nicht der Fall, muss die Kfz-Versicherung nicht für den Fahrzeugschaden aufkommen.
ddp

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