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Günstig versichern: Zweiräder aus dem Winterschlaf holen
19.02.09Mopedfahrer, die noch kein neues Kennzeichen und damit auch keine gültige Kfz-Police haben, müssen sich schnell noch darum bemühen, denn ab 1. März geht die neue Saison los. Motorradfahrer sollten schauen wann ihr Vertrag ausläuft, wenn sie ihre Motorradversicherung wechseln wollen.
Ab 1. März knattern Moped, Mofa, Roller und Co. mit blauen Schildern in die neue Saison. Die neuen Versicherungskennzeichen sind Pflicht für motorisierte Zweiräder (unter 50 cm3 Hubraum und mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h). Wer mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar.
Die Versicherungskennzeichen für Mofas sind stets ein Jahr gültig. Weil es ein "Ablaufkennzeichen" ist, bedarf es keiner Kündigung. Der Halter muss sich einfach ein neues Kennzeichen besorgen und bekommt die Police obendrein. Handeln Sie schnell noch vor Fristende!
Motorräder kann man das ganze Jahr über zulassen. Wer will kann einen Versicherungsvertrag mit Saisonkennzeichen abschließen, da sich so die Kosten für die jährliche An- und Abmeldung einsparen lassen. Der Zeitraum der saisonalen Zulassung muss auf der Deckungskarte angegeben werden. Die Beitragsberechnung erfolgt nach Anzahl der Monate. Wenn eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen wurde, besteht außerhalb der Saison Ruheversicherungsschutz, etwa wenn die Maschine über den Winter hinweg in der Garage geparkt werden soll.
Motorrad-Fans, die in eine günstigere Versicherung wechseln wollen, müssen schauen wann der ihr Vertrag endet. Ist es etwa der 1. April, muss die Police zum 1. März gekündigt sein. Es gilt also immer die einmonatige Kündigungsfrist. Informieren Sie sich hier über günstige Top-Angebote für Motorradversicherungen.
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