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Haftpflichtschaden: Auf rutschigem Gehweg gestürzt
8.09.09Stürzt vor dem eigenen Haus auf matschigem Grund ein Passant, dann haftet der Eigentümer und damit seine Haftpflichtversicherung. Bei Herbststurm und Kälte müssen aber die Fußgänger mit Gefahren rechnen.
Hauseigentümer sind verpflichtet, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Gehwege von herabgefallenen Zweigen und Blättern freizuhalten. Anderenfalls haften sie, wenn ein Passant stürzt und zu Schaden kommt – soweit die Theorie. In der Praxis könnte das an stürmischen Herbsttagen einen Dauereinsatz auf dem Bürgersteig erfordern, denn kurz nach dem Kehren liegt der Gehweg meist schon wieder voller Laub.
Die Victoria Versicherung beruhigt Hausbesitzer in einer aktuellen Meldung, denn die Verkehrssicherungspflicht muss im Rahmen des Zumutbaren bleiben. So entschied auch das Landgericht Coburg im Fall einer Passantin, die an einem windigen Tag im Herbst auf Laub und Ästen ausgerutscht war. Da sie sich dabei die Schulter gebrochen und das Knie geprellt hatte, forderte sie vom Hauseigentümer Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Das Landgericht Coburg (LG Coburg, Az.: 14 O 742/07) wies die Forderung zurück: Die Beklagten hätten den Gehweg am fraglichen Tag vom Laub befreit und damit ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt. Laub und Äste an windigen Tagen sofort zu entfernen, sei schlicht unmöglich und sprenge den Rahmen des Zumutbaren. Fußgänger müssten sich darauf einstellen, dass Gehwege im Bereich von Laubbäumen zu dieser Jahreszeit rutschig sein können.
Anders verhält es sich nach Auskunft der Victoria allerdings, wenn – etwa durch einen abgebrochenen Ast – auf dem Gehweg eine besondere Gefährdung besteht. Diese muss vom Hausbesitzer möglichst umgehend beseitigt werden.
Das Deckungkonzept einer guten privaten Haftpflichtversicherung schließt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht - sie ist bei Ansprüchen aus der Verkehrssicherungspflicht zuständig - für den Besitz eines Einfamilienhäuser und eines Ferienhauses ein. Einige Anbieter versichern auch Zweifamilienhäuser, soweit eine Wohnung selbst genutzt ist. Es lohnt sich in der eigenen Haftpflichtpolice nach den Bedingungen zu schauen. Einen preisgünstigen Anbieter finden Hausbesitzer in unserem Vergleichsrechner für die Haftplichtversicherung. Eigentümer größerer Häuser müssen sich mit einem separaten Vertrag um Versicherungsschutz bemühen.

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