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Haftpflichtversicherung für Tierhalter: Brauche ich sowas?
12.02.07Auch ein Schoßhündchen kann plötzlich zur Bestie werden und einen Schaden anrichten. Sie als Tierhalter unterliegen dann der Gefährdungshaftung - und das kann teuer werden.
Auch wenn Sie keine Schuld trifft, sind Sie verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen. So spricht"s das BGB. Gerade durch Tiere hervorgerufene Verkehrsunfälle können Sie so teuer zu stehen kommen. Mit einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.
Welche Personen und welche Tiere sind versichert?
Versichert sind Sie als Tierhalter sowie Ihre Familie und andere Tierhüter Ihres Tieres. Als Tierhüter fremder Tiere sind Sie über die private Haftpflichtversicherung versichert.
Welche Tiere können versichert werden?
- Hunde,
- Pferde und Ponys,
- Esel,
- Rinder.
Besondere Vereinbarungen gelten für exotische Tiere wie z.B. Schlangen. Kleine Haustiere (z.B. Katzen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen) sind dagegen über die private Haftpflichtversicherung mitversichert.
Welche Schäden sind versichert?
Zunächst prüft der Versicherer, ob der Tierhalter schadensersatzpflichtig ist. Liegen berechtigte Ansprüche vor, so sind folgende Schäden versichert:
- Personenschäden (bis zur Deckungssumme),
- Sachschäden (bis zur Deckungssumme),
- Vermögensschäden (bis zur Deckungssumme).
Des Weiteren dient die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadensersatzforderungen.
Der Versicherungsschutz besteht je nach Gesellschaft auch im Ausland.
Welche Schäden sind von der Versicherungsleistung ausgeschlossen?
- Durch Kampfhunde verursachte Schäden,
- Eigenschäden,
- Mietsachschäden,
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden,
- Schäden durch Tiere, die gewerblich (z.B. landwirtschaftlich) genutzt werden.
(Quelle: aspect-online.de)

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