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Haftpflichtversicherung: Im Zweifel eigene Police für die Kinder
10.01.11Erwachsene Kinder sind in aller Regel während ihrer gesamten Erstausbildung über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert. Manche Versicherer schränken die Bedingungen allerdings zusätzlich ein und manches ist Definitionssache.
Grundsätzlich sind Kinder über eine bestehende private Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, wenn sie volljährig sind, sich aber noch in der Berufsausbildung befinden. Einige Einschränkungen gibt es aber doch.
Eine Bibelschule gehört beispielsweise nicht zur Berufsausbildung. Das hat das Oberlandesgericht Köln (Az. 9 U 163/09) entschieden. Die Eltern wollten feststellen lassen, dass Versicherungsschutz für den Sohn bestand, weil der die Bibelschule in Vorbereitung auf ein Lehramtsstudium besuchte.
Der Besuch der Bibelschule war nach Auffassung der Richter jedoch in keiner Weise eine Voraussetzung für ein Lehramtsstudium. Auch stellt sich das Absolvieren der Bibelschule und die spätere Lehramtsausbildung nicht als ein zusammenhängender einheitlicher Ausbildungsweg dar. Der würde es nämlich rechtfertigen, von einer Erstausbildung zu sprechen und dann bestünde auch Versicherungsschutz.
Die Richter wiesen darauf hin, dass nach gängiger Rechtsprechung eine Mitversicherung nur dann anzunehmen sei, wenn die Kinder sich im Rahmen eines durchgängigen, zusammenhängenden Ausbildungsweges noch in der notwendigen einheitlichen (Erst-) Ausbildungsphase zu einem Beruf befinden und deshalb noch nicht zur Finanzierung einer eigenen Versicherung in der Lage sind. Da das hier nicht der Fall war, musste die Haftpflichtversicherung der Eltern nicht für den Schaden einstehen, den der volljährige Sohn angerichtet hatte.
Bei manchen Versicherern gibt es darüber hinaus auch feste Altersgrenzen, beispielsweise 25 oder 30 Jahre, nach denen eine eigene Haftpflichtversicherung notwendig wird.
Stellt man die Höhe der möglichen Schäden den Kosten einer Privathaftpflichtversicherung von zum Teil deutlich unter 50 Euro gegenüber, ist eine genaue Überprüfung der Versicherungspolice und im Zweifelsfall ein eigener Vertrag fürs Kind empfehlenswert. Ein Vorteil des eigenständigen Vertrags: Auch Ansprüche zwischen Kind und Eltern sind dann mit abgesichert.
dapd/nh

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