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Hagelschaden - und die Versicherung muss nicht zahlen
19.05.09Wer von seinem Gebäudeversicherer nach einem Hagelschaden Geld für den entstandenen Schaden bekommen möchte, muss beweisen, dass der Hagel den Schaden auch tatsächlich verursacht hat.
In einem vor dem Landgericht Erfurt (AZ: 9 O 147/08) verhandelten Fall konnte der Versicherte nicht beweisen, dass der Hagel letztlich den Wasserschaden verursacht hat. Die Richter sahen vielmehr einen Fehler bei der Konstruktion der Dachrinne und des Daches als Ursache für den Wasserschaden an, sodass die Wohngebäudeversicherung nicht zahlen musste.
Das Urteil zeigt, wie wichtig es für einen umfassenden Versicherungsschutz ist, dass die Immobilie selbst in einem mängelfreien Zustand ist. Denn die Mängel kommen bei einem Versicherungsfall immer zum Tragen und schmälern die Chancen, dass der Versicherer zahlen muss.
ddp

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