Aktuelles Aktuelles -

Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Aktuelles

Hartz IV-Empfänger müssen Lebensversicherung einsetzen

1.09.08

Ein Hartz IV-Empfänger ist auch dann zum Einsatz einer bestehenden Lebensversicherung verpflichtet, wenn er wegen seiner langjährigen Selbstständigkeit nur über eine unzureichende Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verfügt.

Eine frühere Selbstständigkeit ist kein Härtegrund, wie das Sozialgericht Detmold entscheiden hat. Eine besondere Härte kann allenfalls dann vorliegen, wenn der Rückkaufswert so weit hinter der Summe der eingezahlten Beiträge zurückbleibt, dass eine Verwertung wirtschaftlich unsinnig erscheint. (AZ: S 8 AS 198/05)

(Quelle: ddp)