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Baufinanzierung

Hauseigentümer müssen Blicke in den Garten tolerieren

28.06.10

Ein Nachbar kann den Anbau eines Balkons nicht allein deshalb verhindern, weil der andere Hausbesitzer von dort freie Sicht auf seinen Garten hat.

Niemand wird gerne dabei beobachtet, wenn er sich in der Freizeit in seinem Garten aufhält. Ausgerechnet in diesen Momenten würde man gerne seine Ruhe genießen. Deswegen fand es ein Hauseigentümer im Rheinland, vorsichtig formuliert, nicht besonders angenehm, dass sein Nachbar nachträglich einen Balkon-Anbau plante. Technisch war das kein besonderes Problem, juristisch hingegen schon - zumindest nach Ansicht des Gartennutzers. Denn er wandte ein, hier sei das im Baurecht verankerte Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verletzt.

Er lege Wert auf seine bisherige Ruhezone und empfinde den neu entstehenden "Beobachtungsposten" als eine empfindliche Belästigung. Nach Informationen der LBS, der Bausparkasse des Sparkassen-Verbundes, wollte das Verwaltungsgericht Aachen (Az. 5 L 146/08) all diese Argumente nicht nachvollziehen. Ein Hauseigentümer im innerörtlichen Bereich müsse es hinnehmen, dass der Nachbar einen Balkon anbringen lasse, von dem aus er besondere Einblicke habe. Dass dies lange Zeit nicht so war, so die Richter, sei kein Argument dafür, dass es auch in Zukunft gelten müsse.