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Haushaltshilfen nie ohne Unfallversicherung beschäftigen
23.04.09Privathaushalte haben Putzhilfen, Babysitter und andere Aushilfen auf jeden Fall bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Ansonsten kann im Schadensfall der Ärger groß werden.
Wenn die Haushaltshilfe über einen "Haushaltsscheck" bei der Minijobzentrale gemeldet ist, übernimmt diese auch die Meldung bei der Unfallkasse. In allen anderen Fällen muss sich der Arbeitgeber an die zuständige Unfallkasse wenden.
Zur Anmeldung benötigt die Kasse lediglich Angaben zur Tätigkeit, zur Beschäftigungszeit und zum monatlichen Entgelt. Den Versicherungsbeitrag trägt der Arbeitgeber allein. Bei einem Minijob beträgt der pauschale Jahresbeitrag 90 Euro. Verdient die Haushaltshilfe mit ihrer Arbeit für einen oder mehrere Arbeitgeber mehr als 400 Euro pro Monat, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 45 Euro je Haushalt. Bei einer nur vorübergehenden Beschäftigung von weniger als zwei Monaten pro Jahr ist die Unfallversicherung
beitragsfrei.
Von der Unfallversicherung profitiert im Schadenfall nicht nur die Haushaltshilfe, sondern auch der Arbeitgeber. Denn er vermeidet das Risiko einer Schadensersatzklage nach einem Arbeitsunfall. Außerdem zählt der Beitrag zur Unfallkasse zu den Ausgaben für "haushaltsnahe Dienstleistungen", die die Steuerlast verringern.
ddp

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