Aktuelles Aktuelles -
Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Hausrat: Beschädigte Gegenstände aufbewahren
7.11.07Wer nach einem Brand seine Hausratsversicherung in Anspruch nehmen will, sollte die Schäden nicht vorschnell beseitigen.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor. In dem Fall hatte eine Gefriertruhe im Keller des Versicherten Feuer gefangen und einen Schaden von 15.000 Euro verursacht. Die in Anspruch genommene Hausratsversicherung beauftragte einen Schadenregulierer, der zwei Tage nach dem Brand den Keller besichtigte. Als er dann knapp zwei Wochen später die beschädigten Gegenstände genauer unter die Lupe nehmen wollte, hatte der Versicherte sie bereits entsorgt.
Das war ein großer Fehler, denn jetzt wollte die Versicherung nicht mehr zahlen. Sie berief sich den Angaben zufolge darauf, dass der Mann seine Obliegenheiten verletzt hatte und bekam vor Gericht Recht: Nach den Versicherungsbedingungen treffe den Versicherten die Verpflichtung, dem Versicherer - soweit möglich - jede Untersuchung über die Höhe des Schadens und den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten.
In dem Fall kam erschwerend dazu, dass der Sachverständige sich ausdrücklich eine weitere Untersuchung der Gegenstände vorbehalten hatte. Wer sich vor diesem Hintergrund verhalte wie der Versicherungsnehmer, müsse sich den Vorwurf gefallen lassen, seine Pflichten verletzt zu haben und auf eine Entschädigung verzichten, urteilten die Richter.
(Quelle: ddp)

Jetzt bookmarken: