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Hausratversicherungen schauen bei Feuerschäden genau hin
3.11.09Wenn Immobilien in Flammen aufgehen, schauen Versicherer ganz genau hin und nehmen vor allem die wirtschaftliche Situation des Versicherten unter die Lupe.
Denn oft wird Brandstiftung vermutet, wenn zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten ein
Feuerschaden kommt. So auch in einem vor dem Landgericht Koblenz (AZ: 16 O 16/08) verhandelten Fall, auf den die Kanzlei Langheid, Bach, Dallmayr hinweist. Obwohl die Polizei das Ermittlungsverfahren eingestellt hatte, gingen die Richter von einer Brandstiftung in eigener Sache aus. So waren beispielsweise die Brandmittel sehr aufwendig installiert, was nach Meinung der Richter gegen einen unbekannten Brandstifter sprach. Dazu war der Versicherte der letzte, der sich am Unglückstag am späteren Brandort aufhielt.
Merkwürdig kam es den Richtern auch vor, dass es überhaupt keine Anzeichen für ein gewaltsames Eindringen von außen in die später abgebrannte Gaststätte gab. Entscheidend dürfte aber gewesen sein, dass die wirtschaftliche Situation des Versicherten desolat war und er insolvent war.
ddp/min


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