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Auslandskrankenversicherung

Heilpraktiker: Verfahren müssen anerkannt sein

3.02.10

Viele Krankenzusatzversicherungen schließen Leistungen für naturheilkundliche Behandlungen ein. Gezahlt wird für Methoden, die anerkannt sind. Ob sie streng wissenschaftlich beweisbar sind, spielt dabei keine Rolle, meint zumindest das Landgericht Münster.

Mit Darmspülungen und starken Vitamindosen gegen Ekzeme vorzugehen, fand die verklagte Versicherung merkwürdig. Sie verweigerte ihrer Kundin die Zahlung. Dabei hatte diese eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen, die Heilbehandlungen durch Heilpraktiker zu 60 Prozent erstatten sollte. Die klassische Schulmedizin hatte das Hautleiden der Kundin nicht geheilt oder gelindert. Deshalb begab sie sich 2005 in die Hände einer Heilpraktikerin. Diese verlangte für mehrere Behandlungen über 5.300 Euro. Medikamente kosteten zusätzlich über 3.800 Euro.

 

Die Versicherung prüfte die eingereichten Rechnungen und kam zu dem Schluss, die Maßnahmen seien medizinisch nicht notwendig gewesen und außerdem unwissenschaftlich, die Diagnose sei falsch gestellt. Außerdem bezweifelte sie den von der Kundin geltend gemachten Erfolg durch die naturheilkundliche Versorgung. Leistungen aus der Krankenzusatzversicherung zahlte sie dafür nicht.

 

Mit ihrer dagegen gerichteten Klage hatte die Kundin aber vor dem Landgericht Münster (Az. 15 O 461/07) Erfolg. Medizinisch notwendig bedeutet nach Ansicht des Gerichts, dass die Behandlung nach objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen vertretbar ist. Auf streng wissenschaftliche Beweise kommt es dabei nicht an, dann wären streng genommen Leistungen von Heilpraktikern gar nicht erstattungsfähig, so der Urteilstext.

 

Naturheilkundeverfahren lassen sich nicht mit schulmedizinischen Methoden vergleichen. Entscheidend sei vielmehr, ob die Methode aus naturheilkundlicher Sicht anerkannt sei. Das hatte eine Sachverständige in ihrem Gutachten bejaht. Die hohen Dosen von Vitaminen und die Entgiftungstherapie sei sinnvoll und erwiesenermaßen erfolgreich. Das bedeutet aber nicht, dass jede x-beliebige Behandlung bezahlt werden müsste. Für Außenseiter-Methoden muss auch eine Krankenzusatzversicherung mit Heilpraktiker-Leistungen nicht einspringen.

 

tr