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Heizungsausfall: Versicherung zahlt nicht immer für Frostschäden
7.03.07Vor dem Landgericht Lüneburg wurde jüngst ein Fall verhandelt, in dem ein Eigentümer nach Meinung der Richter etwas zu sorglos mit seiner Heizung umgegangen war.
Der Mann hatte einen Heizungsausfall erst so spät bemerkt, dass die Heizung bereits Frostschäden davon getragen hatte.
Die Versicherung muss nicht zahlen, wenn die Heizung zu lange unbeaufsichtigt geblieben ist. Versicherte hätten nämlich eine "Obliegenheit zur Frostkontrolle", die gewährleisten soll, dass auch nach einem Ausfall der Heizung keine Frostschäden entstehen, erläuterten die Richter.
Während einer Frostperiode sei deshalb mindestens eine halbwöchige Kontrolle vorzunehmen. Da der Versicherte diese Regel nicht beachtet hatte, blieb er auf dem Schaden sitzen.
(Quelle: ddp)

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