Aktuelles Krankenversicherung -

Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Krankenversicherung

Hüftprotektoren: Krankenkasse zahlt nicht

22.04.09

Krankenkassen müssen nicht für so genannte Hüftprotektoren zahlen. Das sind gepolsterte Unterhosen, mit denen bei älteren Menschen die Gefahr eines lebensbedrohlichen Oberschenkelhalsbruchs verringert werden kann.

Nach mehr als zehnjährigem Rechtsstreit lehnte das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch die Anerkennung der Hüftprotektoren als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse letztinstanzlich ab (Az.: B 3 KR 11/07 R).

 

Die Kasseler Richter erklärten jedoch, dass die Hüftschützer in das Hilfsmittelverzeichnis der Pflegeversicherung aufgenommen werden sollten: "Wir meinen, dass das Hilfsmittel sinnvoll ist", sagte der Senatsvorsitzende Ulrich Hambüchen. Ob die Protektoren dann von den Patienten bei der Kasse beantragt oder von Heim oder Pflegedienst zur Verfügung gestellt werden müssten, ist allerdings offen.

 

Eine einfache Verordnung durch den behandelnden Arzt, wie es das klagende Pharmaunternehmen aus Hamburg erreichen wollte, ist aber nach dem Urteil des BSG ausgeschlossen. Nach Angaben der Firma, die die Hüftprotektoren eines dänischen Herstellers vertreibt, wurden 2007 in Deutschland 130 000 Oberschenkelhalsbrüche registriert. Fast immer sei ein Sturz die Ursache gewesen. In jedem vierten Fall seien die Betroffenen innerhalb eines Jahres gestorben; mehr als die Hälfte der Patienten habe wegen der Verletzung die Selbstständigkeit verloren.

 

Mit den 35 bis 75 Euro teuren gepolsterten Hosen oder Gürteln könne die Wahrscheinlichkeit, dass ein Sturz zum Bruch des Oberschenkelhalses führe, um rund zwei Drittel verringert werden. Dennoch wurde der Antrag auf Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkasse bereits 1998 von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgewiesen.

 

Seitdem läuft das Verfahren. Die Vertreterin des GKV-Spitzenverbands Bund nannte die Hüftprotektoren bei der Verhandlung in Kassel "reine Prophylaxe", die in der Eigenverantwortung der Patienten liege: "Es würde auch niemand auf die Idee kommen, einen Fahrradhelm von der Krankenkasse bezahlen zu lassen." Dieser Sicht schlossen sich Deutschlands oberste Sozialrichter an.

 

ddp