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Hund beißt Pferd - Tierhalterhaftpflicht muss zahlen

3.07.08

Für Hunde, die aus einem Auto ausbrechen und einen Schaden verursachen, muss der Tierhalterhaftpflicht-Versicherer aufkommen und nicht der Autoversicherer. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.


In dem besagten Fall war es einem Hund gelungen, den elektrischen Fensterheber eines Autos zu betätigen, das Fenster herunterzulassen und danach ein hochklassiges Turnierpferd anzugreifen.

 

Das Pferd wurde dabei so schwer verletzt, dass es eingeschläfert werden musste. Den entstandenen Schaden sollte dem Hundebesitzer zufolge sein Tierhalterhaftpflicht-Versicherer übernehmen. Da es dem Hund allerdings gelungen sei, eine technische Vorrichtung des Wagens zu bedienen, lehnte der Tierhalterhaftpflicht-Versicherer ab und verwies auf die Autoversicherung.

 

Das sahen die Richter jedoch anders: Wer sein Tier nicht so sichere, dass es Menschen oder andere Tiere nicht verletzen kann, der verletze seine Pflicht als Tierhalter und nicht als Autobesitzer. Die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung musste zahlen.

 

(Quelle: ddp)