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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Hundehaftpflicht: Schadenersatz schon wegen Erschrecken

27.08.09

Dass die Haftung des Hundehalters sehr weit geht, zeigt ein Urteil aus Hamburg. Umso wichtiger wird die Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Auch wenn der vierbeinige Gefährte freundlich und gut erzogen ist, bleibt Herrchen nicht unbedingt von Schadenersatzansprüchen verschont. Die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung teilt mit, dass unter Umständen schon der Schreck, den das Tier auslöst, ausreichen kann, um einen Schaden in der Tierhalterhaftpflicht zu verursachen.

 

So geschehen in einem Fall, der vor einiger Zeit das Oberlandesgericht Brandenburg beschäftigte. "Täter" war hier ein Schäferhund, der auf einen Radfahrer zulief. Der Fahrradfahrer erschrak sich dermaßen, dass er vom Fahrrad stürzte und sich verletzte. Die Richter befanden: Der Fahrradfahrer hat ein Anrecht auf Schadenersatz. Es sei in einem solchen Fall nicht notwendig, dass das Tier mit dem Fallenden in Kontakt komme. Der Rat der Experten: Hunde im Zweifelsfall immer anleinen und in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung abschließen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az.: 12 U 94/07).